Staatliche Bauverwaltung in Mecklenburg
Vom Baudepartement zum Baumanagement
Die Chronologie des Staatlichen Hochbauwesens im herzoglichen Mecklenburg-Schwerin beginnt zögerlich mit der Errichtung einer Hofbaudirektion in Ludwigslust im späten 18. Jahrhundert, als eine neue Residenz entsteht. 1809 werden Baudistrikte zur Unterstützung der Ämter eingerichtet, in denen Landbaumeister bauverwaltende Aufgaben übernehmen. Ab 1850 wird in Schwerin eine eigenständige, staatliche Baubehörde im Finanzministerium etabliert, um die Zentralisierung und Überwachung des öffentlichen Baugeschehens zu gewährleisten. Großherzog Friedrich Franz I. fordert diese Reform nach dem Vorbild Preußens, um die technischen und finanziellen Erfordernisse der Verwaltung zu ordnen. Die Kernaufgaben des Staatlichen Hochbaus in Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland umfassen die Unterbringung von Fachbehörden und Dienststellen in geeigneten Liegenschaften. Bis zur Abdankung der Monarchie wurden auch die baulichen Belange des großherzoglichen Hauses und der Evangelisch-Lutherischen Kirche berücksichtigt. Heute gehören die Bewirtschaftung von Liegenschaften, die Beratung der Fachministerien sowie die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen für Universitäten, Hochschulen und Kliniken zu den Dienstleistungen. Zudem spielt die Förderung der Baukultur und der Pflege des baukulturellen Erbes eine besondere Rolle. Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen stellt eine außergewöhnliche Aufgabe dar
