Die zunehmende grenzüberschreitende Verflechtung von Unternehmen und die Komplexität des wirtschaftlichen Umfelds erfordern regelmäßige Anpassungen der Organisationsform. Unternehmensumstrukturierungen werden dabei immer komplexer, insbesondere wenn sie internationale Aspekte betreffen, die nur durch internationale Steuerrechtsnormen gelöst werden können. Das Praxishandbuch zu internationalen Umstrukturierungen bietet Rechtsanwendern das notwendige Fachwissen, um die Herausforderungen solcher Umstrukturierungen erfolgreich zu meistern. Es behandelt Umwandlungsvorgänge gemäß dem Umwandlungssteuergesetz sowie andere Umstrukturierungen, wie den Wegzug von Gesellschaften und Funktionsverlagerungen. Experten der renommierten Kanzlei RSM Ebner Stolz erläutern die neuen Entwicklungen bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen in verständlicher Form. Die Themen umfassen Motive für grenzüberschreitende Umstrukturierungen, eine Übersicht über relevante Umwandlungen, steuerliche Behandlungen, ausländische Rechtstypen, Doppelbesteuerungsabkommen und zivilrechtliche Grundlagen. Zudem werden inländische Umwandlungen mit ausländischem Gesellschafterkreis, ausländische Umstrukturierungen mit inländischem Gesellschafterkreis, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen sowie Funktionsverlagerungen behandelt.
Henrik Sundheimer Boeken


Eine Vielzahl von deutschen Familienunternehmen ist in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften organisiert. Der familiäre Gesellschafterkreis internationalisiert sich seit Jahren in vielen dieser Unternehmen mit zunehmender Geschwindigkeit. Dem hieraus drohenden Verlust des Besteuerungsrechts versucht der Gesetzgeber mit sogenannten «Treaty-Overrides» zu begegnen. Ein solcher liegt auch im Rahmen von § 50i EStG vor. Vor diesem Hintergrund unterzieht der Autor § 50i EStG einer kritischen steuerjuristischen Untersuchung anhand zuvor erarbeiteter rechtlicher Vorgaben sowie einer Steuerwirkungsanalyse mit Fokus auf die Belastungs- und Entscheidungswirkungen für ausgewählte Zuzugsstaaten anhand zuvor erarbeiteter wirtschaftlicher Vorgaben. Die Arbeit schließt mit Änderungsvorschlägen an den Gesetzgeber.