Die Studie untersucht, unter welchen Bedingungen Gesellschafter sich aus einer Sicherheit, die für ihr Gesellschafterdarlehen bestellt wurde, befriedigen können, wenn die Insolvenz der Gesellschaft droht oder bereits eingetreten ist. Dabei werden Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts, Insolvenzrechts und der Unternehmensfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen behandelt. Es wird angenommen, dass eine Haftungsbeschränkung zu erhöhten Umverteilungsrisiken führt, wenn Gesellschafter ihre Gesellschaft mit geringem Eigenkapital ausstatten und die Finanzierung hauptsächlich durch Gesellschafterdarlehen erfolgt. Dies wirft Bedenken auf, da die Gesellschafter bei der Verteilung der Insolvenzmasse neben außenstehenden Gläubigern berücksichtigt werden, wenn sie eine Sicherheit verwerten und somit die Insolvenzmasse erheblich verringern. Um dieser Risikoverlagerung entgegenzuwirken, haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof versucht, die Rückforderung kapitalersetzender Darlehen zu unterbinden. Der Gesetzgeber hat mit dem MoMiG 2008 das Eigenkapitalersatzrecht abgeschafft, sodass Gesellschafterdarlehen nun einem insolvenzrechtlichen Nachrang und Anfechtbarkeit unterliegen. Die Untersuchung beleuchtet, ob der Nachrang von Gesellschafterdarlehen und die Anfechtung als Mittel zur Masseanhäufung in der Insolvenz geeignet sind und ob Ausnahmen notwendig sind, insbesondere im Hinblick auf das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO und
Florian Bertram Volgorde van de boeken

- 2019