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Fabian Ludwig

    Bilanzrecht der ertragsteuerlichen Organschaft
    • Das „Bilanzrecht der Organschaft“ prägt im Ertragsteuerrecht sowohl die Tatbestandsebene als auch die Rechtsfolgenseite. Als Tatbestandsvoraussetzung stehen der Gewinnabführungsvertrag und dessen tatsächliche Durchführung im Fokus. Der Autor analysiert was als ganzer Gewinn abzuführen ist und welche systematische Rolle die Durchführungsfiktionen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sätze 4, 5 KStG und § 14 Abs. 2 KStG einnehmen. Auf der Rechtsfolgenseite wird das Phänomen der Mehr- und Minderabführungen untersucht. Dabei erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der neu eingeführten „kleinen“ Einlagelösung.

      Bilanzrecht der ertragsteuerlichen Organschaft