Koop 10 boeken voor 10 € hier!
Bookbot

Volker Schlette

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Ermessensakten in Frankreich
    Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist
    Die Verwaltung als Vertragspartner
    • 2000

      Das Verwaltungsrecht ist auch heute noch in weiten Teilen auf einseitig-hoheitliche Handlungsformen und insbesondere auf die Form des Verwaltungsakts zentriert. Volker Schlette legt dar, daß diese Ausrichtung den Anforderungen an ein zeitgemäßes Verwaltungsrecht nicht gerecht wird und daher vermehrt konsensual-kooperative Formen, und zwar insbesondere verwaltungsrechtliche Verträge verwendet werden müssen. Der verwaltungsrechtliche Vertrag besitzt spezifische Vorteile, über die andere Handlungsformen und auch informelle Absprachen in dieser Kombination nicht verfügen. Unter anderem eröffnet er breite inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten, wirkt akzeptanzfördernd und gestattet flexible, an Einzelfälle angepaßte und zugleich rechtssichere Lösungen für die unterschiedlichsten Problemkonstellationen. Die Untersuchung ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil legt Volker Schlette die dogmatischen Fundamente des verwaltungsrechtlichen Vertragsrechts. Anschließend erörtert er die praktische Dimension des verwaltungsrechtlichen Vertrages. Im dritten und umfangreichsten Teil entwirft er ein allgemeines öffentliches Vertragsrecht, in dem die spezifisch öffentlich-rechtlichen Probleme von Vertragsanbahnung, Vertragsschluß, Rechtsverstößen, Leistungsstörungen und zwangsweiser Durchsetzung näher erörtert und zudem der Umfang der verwaltungsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im einzelnen bestimmt werden.

      Die Verwaltung als Vertragspartner
    • 1999

      Gerichtliche Verfahren dauern immer länger, und „Warten auf Gerechtigkeit“ ist mittlerweile der Regelfall für Bürger, die den Klageweg beschreiten. Diese Verzögerungen sind nicht nur psychisch belastend, sondern können auch zu finanziellen Einbußen führen oder das betroffene Recht gänzlich zunichte machen. Zudem verleitet die lange Verfahrensdauer dazu, in aussichtslosen Fällen einen Rechtsstreit anzustreben, um Zeit zu gewinnen. Diese Problematik wird als „Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes“ angesehen. Die Ursachen der zunehmenden Verfahrensdauer und geeignete Maßnahmen zur Verkürzung sind Gegenstand einer intensiven rechtspolitischen Debatte. Der Autor untersucht die Problematik aus der Perspektive des geltenden Rechts und zielt darauf ab, Mittel und Wege aufzuzeigen, um Verfahrensverzögerungen zu begegnen. Zunächst wird der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist als verfassungsrechtlich fundiert dargestellt, wobei auf Art. 6 Abs. 1 EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwiesen wird. Anschließend wird erläutert, wie dieser Anspruch in der Praxis durchgesetzt werden kann, insbesondere im Verwaltungsprozess. Hierbei wird die Untätigkeitsbeschwerde zum Rechtsmittelgericht als effektives Mittel hervorgehoben, obwohl sie in den Prozessordnungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

      Der Anspruch auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist