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Gustav Seidler

    Theorie und Methode im Staatsrecht
    Zur Lehre Vom Gewohnheitsrecht Auf Dem Gebiete Des Österreichischen Staats- Und Verwaltungsrechtes
    Theorie und Methode im Staatsrecht
    • Theorie und Methode im Staatsrecht

      Studien zu einem soziologisch fundierten Staatsrechtsdenken

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      Gustav Seidler wird als Pionier der Staatsrechnungswissenschaft vorgestellt, der sich sowohl mit praktischen als auch theoretischen Aspekten der Staatsrechtslehre auseinandersetzte. Er betrachtete den Staat als ein kulturell-soziales Phänomen und entwickelte einen juristischen Staatsbegriff aus den rechtlichen Grundlagen der Verfassung. Seidler reiht sich in die Tradition sozial-empirischer Staatsrechtslehrer der älteren österreichischen Schule ein. Der Herausgeber bietet biographische und wissenschaftsgeschichtliche Hinweise, die das Verständnis von Seidlers Denkweise erleichtern.

      Theorie und Methode im Staatsrecht
    • Die kulturelle Bedeutung dieses Werkes wird von Wissenschaftlern anerkannt, da es Teil des Wissensfundaments unserer Zivilisation ist. Es wurde aus dem Originalartefakt reproduziert und bleibt so nah wie möglich am ursprünglichen Text. Originale Urheberrechtsverweise, Bibliotheksstempel und weitere Notationen sind im Werk zu finden, da es in bedeutenden Bibliotheken weltweit aufbewahrt wird.

      Zur Lehre Vom Gewohnheitsrecht Auf Dem Gebiete Des Österreichischen Staats- Und Verwaltungsrechtes
    • Gustav Seidler (1858-1933) gilt als Pionier der Staatsrechnungswissenschaft. Aus seiner reichen, praktischen Erfahrung befaßte er sich aber auch mit Theorie und Methode der Staatsrechtslehre. Er verstand den Staat als ein real existierendes, kulturell-soziales Phänomen. Auf dieser Grundlage entwickelte er aus den sinn- und zweckhaften Rechtssätzen der Verfassung einen juristischen Staatsbegriff. Derart stellte sich Gustav Seidler in origineller Weise in die Reihe sozial-empirischer Staatsrechtslehrer der älteren österreichischen Schule, wie G. Jellinek, Stoerk, Bernatzik und Tezner, denen Gierke und nicht Laband ein Wegweiser war. Biographische Hinweise sowie wissenschaftsgeschichtliche und methodologische Orientierungen des Herausgebers erleichtern den Zugang zur Denkweise des Autors.

      Theorie und Methode im Staatsrecht