Das evangelische Kirchenrecht gilt als unübersichtlich. Die föderale Verfasstheit der Kirche schafft eine Vielzahl von Rechtsebenen und abweichenden Detailregelungen. Um so wichtiger ist es für Wissenschaft und Praxis, den Überblick zu behalten. Erstmals im deutschen Sprachraum überhaupt hilft dabei ein Handbuch: Es stellt anschaulich die Grundlagen des evangelischen Kirchenrechts und das Organisationsrecht der Kirche dar. Es beleuchtet die Rechtsstellung der Mitglieder und juristischen Personen. Es bietet einen Überblick zu unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kirche. Das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht wird ebenso angesprochen wie das Finanz- und Vermögensrecht. Die einzelnen Beiträge, verfasst von den führenden Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, gehen auf die geschichtliche Entwicklung und den staatskirchenrechtlichen Rahmen ein und bieten Antworten auf die relevanten Rechtsfragen des evangelischen Kirchenrechts. Mit Beiträgen von: Hans Ulrich Anke, Hans-Tjabert Conring, Michel Droege, Jörg Ennuschat, Michael Frisch, Michael Germann, Christoph Goos, Katrin Hatzinger, Christian Heckel, Hans Michael Heinig, Hans-Peter Hübner, Jacob Joussen, Götz Klostermann, Renate Koch, Johannes Kuntze, Arne Kupke, Norbert Manterfeld, Hendrik Munsonius, Martin Otto, Renate Penßel, Martin Richter, Arno Schilberg, Patrick-Roger Schnabel, Andreas Thier, Christian Traulsen, Peter Unruh, Viola Vogel, Heinrich de Wall, Anne Ruth Wellert, Hinnerk Wißmann, Arne Ziekow
Hans Ulrich Anke Volgorde van de boeken


- 2016
- 2000
Nach der Wiedervereinigung standen Staat und Kirchen in den neuen Ländern vor der Herausforderung, ihr Verhältnis im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes neu zu gestalten. Hans Ulrich Anke untersucht die rechtlichen Möglichkeiten, die der Staatskirchenvertrag als Gestaltungsinstrument bietet, um die staats- und kirchenpolitischen Ziele von Staat, Kirchen und Jüdischen Verbänden zu verwirklichen. Zunächst werden die gemeinsamen Anliegen von Staat und Kirche erarbeitet, gefolgt von der Analyse ihrer Umsetzung in den neuen Staatskirchenverträgen anhand von vier grundlegenden Funktionen: Förderfunktion, Absicherungsfunktion, Kooperationsfunktion und Einbindungsfunktion. Diese Funktionen ermöglichen eine teilweise Neudefinition der Rechtsnatur und Wirkungsweise der Staatskirchenverträge. Die Bindungen dieser Verträge stellen innerstaatliches Staatsvertragsrecht dar, das einerseits eine Bindung des staatlichen Gesetzgebers zugunsten des kirchlichen Vertragspartners ermöglicht, die jedoch einem eingeschränkten Gemeinwohlvorbehalt unterliegt und verfassungsgerichtlich durchsetzbar ist. Andererseits erlaubt es eine umfassende Einbindung kirchlichen Wirkens in staatliche Aufgaben sowie eine differenzierte kulturstaatliche Kirchenpolitik des säkularen Staates. Zudem beleuchtet Anke aktuelle Probleme und Streitigkeiten bei der Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen in der staatskirchenrechtlichen Praxis.