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Eva Kohler

    Strafgesetzbuch 7
    Rüdersdorf. Die Kalkhauptstadt am Rande Berlins
    Deutsche Kunst nach 1960
    • Deutsche Kunst nach 1960

      • 216bladzijden
      • 8 uur lezen

      Der Katalog „Deutsche Kunst nach 1960“, präsentiert mit über 80 Arbeiten von 21 Künstlern ausgewählte Sammlungswerke von 1960 bis heute. Die Bandbreite reicht von den großen (west-)deutschen Altmeistern wie Georg Baselitz und Markus Lüpertz, Dieter Roth und Anselm Kiefer über die jüngeren Generationen um Jonathan Meese und Daniel Richter bis zur Postmoderne bei Anselm Reyle und Tobias Rehberger. Ein umfangreicher Katalog mit zahlreichen Werkabbildungen und Texten von Prof. Karlheinz Essl, Dieter Ronte und Andreas Hoffer.

      Deutsche Kunst nach 1960
    • Strafgesetzbuch 7

      Nebenstrafrecht II

      Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in acht Bänden das gesamte StGB und die in der Rechtspraxis bedeutsamen Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider sowie realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus. Band 7 umfasst die Kommentierung strafrechtlicher Vorschriften folgender Gesetze: Gewerblicher Rechtsschutz: Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Steuerstrafrecht: Abgabenordnung; Arbeitsrecht: Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz; Wirtschaftsstrafrecht: Aktiengesetz, Außenwirtschaftsgesetz, Bauforderungssicherungsgesetz, Börsengesetz, Depotgesetz, Genossenschaftsgesetz, Gewerbeordnung, GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Insolvenzordnung, Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz; Recht der neuen Kommunikationsmedien: Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz. Das Werk ist ein zuverlässiger Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler bei der Bewältigung strafrechtlicher Probleme.

      Strafgesetzbuch 7