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Bookbot

Michael Seibert

    Aktenanalysen
    Zeichen, Prozesse
    Gerichtsrede
    Die Lehre vom Rechtszeichen
    Äußerungsdelikte
    Rechtliche Würdigung der aktiven indirekten Sterbehilfe
    • Äußerungsdelikte

      Spiegelungen eines politisierten Strafrechts

      What is permissible to say? What should no longer be expressed, and why? Answers to these questions reflect political beliefs, interests in persecution and enforcement, and sometimes victim characteristics. General human rights or principles from Art. 5 GG alone do not provide adequate solutions. The text explores specific decisions and historical developments, addressing issues from American Hate Speech to the German context of the "Auschwitz lie." It compares criminal offenses with jurisprudence related to personality rights and common constitutional balancing perspectives. Illustrative examples include scenarios of insult, coercion, deception, and state protection.

      Äußerungsdelikte
    • Die Lehre vom Rechtszeichen

      Entwurf einer allgemeinen Rechtslehre.

      • 509bladzijden
      • 18 uur lezen

      Entworfen wird eine allgemeine Rechtslehre unter spezieller Perspektive. Ausgangspunkt ist das Versagen der deutschen Justiz, ein Zeichen gegen die Rechtsbeugung der NS-Zeit zu setzen. Das Rechtszeichen wird auf Grundlage der allgemeinen Semiotik von Charles S. Peirce so vorgestellt, dass damit auch interne Gesichtspunkte der Normbildung und Akzeptanz, die literarische Verarbeitung (Kleist, Kafka, Schreber, Klaus Mann u.a.) und schließlich die mediale Erscheinung in Akten und Verhandlungen erfasst werden. Das praktizierte Recht im »Justizdispositiv« wird anhand des Verfahrensgangs veranschaulicht und anhand teilweise berühmter Einzelentscheidungen diskutiert. Am Ende stehen Grundbegriffe der klassischen Methodenlehre: Norm und Fall ebenso wie Methode und Verfassung. Am Beispiel sieht man, dass Rechtszeichen nicht immer auch gerechte Zeichen sind.

      Die Lehre vom Rechtszeichen
    • Gerichtsrede

      Wirklichkeit und Möglichkeit im forensischen Diskurs.

      Ort und Aufgabe des Redens vor Gericht sind heutzutage unbestimmt. Der Rede stehen viele Möglichkeiten offen - im Saal wie auf dem Gang -, aber viel davon erscheint seltsam unwirklich. Der wirkliche Diskurs findet vor dem Plädoyer statt, und was wichtig wird, ist entschieden, bevor jemand plädiert. Man muss die Rede im Kontext des Verfahrens verstehen, damit man weiß, um welche Einsätze es im Prozess überhaupt geht. Der Autor war und ist Tatrichter und beobachtet sich selbst und andere. Seine Beobachtungen zerlegen die Rede in ihre Bestandteile. Die insgesamt 70 Kontext-Beispiele, die im Mittelpunkt der Arbeit stehen, stammen aus der gerichtlichen Arbeit und behandeln Verfahrensverläufe, Dialoge und Sentenzen so, wie man sie nach Abschluss der praktischen Situation niederschreiben konnte. Vor allem interessiert der Eigensinn der juristischen Mündlichkeit: Was setzt die Rede aufs Spiel, welche Motive treiben die Beteiligten, welchen Einsatz wagen sie und welchen Zwängen unterliegen sie? Daran schließen sich Stilfragen an: nach dem Sinn des Regelverstoßes, nach Inhaltskreationen und schließlich nach den künftigen Formen der Gerichtsrhetorik.

      Gerichtsrede