Der Einkunftetatbestand der sonstigen selbstandigen Arbeit in 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tatigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tatigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermogensverwaltung, Aufsichtsratstatigkeit) ahnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorlaufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbstandige Arbeit einen erheblich groaeren Anwendungsbereich hat, namlich dass jede unabhangig und hochstpersonlich ausgeubte Tatigkeit die Voraussetzungen der Norm erfullt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkunfte des 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht wie allgemein angenommen die Einkunfte aus Gewerbebetrieb gemaa 15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkunfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstandige Arbeit).
Simon Schaz Volgorde van de boeken


- 2021
- 2018
Die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte
Umsetzung des Authorised OECD Approach in § 1 AStG
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In diesem Buch befasst sich Simon Schaz mit der Steuersubjektsqualität der Betriebsstätte und plädiert für eine volle Verselbständigung der Betriebsstätte als eigenes Körperschaftsteuersubjekt. Hintergrund ist die Umsetzung des sogenannten Authorised OECD Approach (AOA), mit dem die OECD ein neues Konzept zur Betriebsstättengewinnaufteilung entworfen hat. Der Autor sieht das Konzept dieser gesetzgeberischen Umsetzung einer Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte als unvollständig an und erläutert die Forderung nach einer vollständig eigenen Steuersubjektsqualität der Betriebsstätte.