Der Autor behandelt zentrale Fragen des europäischen Rechts zur aufsichtlich indizierten Nutzung externer Ratings der großen US-Ratingagenturen durch Kredit- und Finanzinstitute sowie andere Marktteilnehmer zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Pflichten, insbesondere bei der Ermittlung des Kreditrisikos und des Eigenkapitals. Die mathematischen Modelle hinter den Risikobewertungen sind jedoch nur begrenzte Abbildungen der Realität. Problematisch wird es, wenn Marktteilnehmer oder Aufsichtsbehörden diese Modelle absolut setzen, da sie eine Illusion der Risikobehebbarkeit erzeugen können. Externe Ratings haben durch ihre Einbindung in bankaufsichtsrechtliche Vorgaben an Bedeutung gewonnen, insbesondere seit Basel II, wo sie als Instrument für die Eigenkapitalhinterlegung und Risikobewertung quasi-institutionalisiert wurden. Die seit dem 20.6.2013 geltende Rating-Verordnung (CRA III) sieht Regelungen vor, um einen ausschließlichen oder automatischen Rückgriff auf externe Ratings zu verhindern. Der Autor untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die übermäßige Nutzung externer Ratings im EU-Regulierungsregime zu reduzieren. Dabei werden die aufsichtsrechtlich anerkannten Risikobewertungsmöglichkeiten, insbesondere der Kreditrisikostandardansatz (KSA) und der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB), analysiert. Ziel ist es, den KSA von externen Ratings zu entkoppeln und den IRB-Ansatz transparenter zu gestalten. A
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- 2019