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Yeşim M. Atamer

    Kompatibilität des türkischen und europäischen Wirtschaftsrechts
    • Die Autoren vergleichen das türkische und europäische Wirtschaftsrecht in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Transport-, Seehandels-, Versicherungs-, Kapitalmarkt-, Verbraucher-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Die ersten vier Bereiche sind im türkischen Handelsgesetzbuch geregelt, das derzeit in Neufassung dem Parlament vorliegt und voraussichtlich 2009 in Kraft treten wird. Die Reformen basieren auf dem EU-Recht, internationalen Abkommen und anerkannten Normen. Viele türkische Autoren waren direkt an der Erstellung des Entwurfs beteiligt, weshalb die Aufsätze wichtige Hintergrundinformationen enthalten. Das Kapitalmarktrecht ist in der Türkei seit 1981 gesetzlich geregelt und wurde in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben erheblich geändert. Dies gilt auch für das Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, da die entsprechenden Gesetze im Kontext der Gründung der Zollunion zwischen der Türkei und der EU Ende 1994 bzw. 1995 erlassen wurden, um relevante Verordnungen und Richtlinien umzusetzen. Auch das Urheberrechtsgesetz von 1952 wurde seit 1995 überarbeitet. Insgesamt zeigt sich, dass das türkische Wirtschaftsrecht durch das neue HGB und die geplanten Änderungen in den Nebengesetzen ein hohes Maß an Anpassung an das EU-Recht erreichen wird.

      Kompatibilität des türkischen und europäischen Wirtschaftsrechts