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Peter Oberthür

    Denkmalschutzrecht in Hamburg
    Bauordnungsrecht in Hamburg
    • Bauordnungsrecht in Hamburg

      Kompaktkommentar zur Hamburgischen Bauordnung

      Die 4. Auflage des Kompaktkommentars bietet eine umfassende Erläuterung der neuen Vorschriften der Hamburgischen Bauordnung, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten, insbesondere im Hinblick auf Photovoltaik- und Erneuerbare Energien-Pflichten. Der Autor legt Wert auf praxisnahe und allgemein verständliche Erklärungen, um die Umsetzung und Beschleunigung von Bauvorhaben in Hamburg zu fördern.

      Bauordnungsrecht in Hamburg
    • Das Denkmalschutzrecht in Hamburg hat ca. 2800 Einzeldenkmäler, 2200 Ensembles und 3000 Bodendenkmäler einer Genehmigungspflicht unterstellt. Eigentümer und Verfügungsberechtigte in Hamburg bedürfen für bauliche Änderungen an diesen Objekten einer Genehmigung. 0Dies führt in der Praxis zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten. Der Kommentar zum Denkmalschutzrecht hilft über diese Schwierigkeiten hinweg und ist eine rechtssichere Handreichung im Genehmigungsverfahren

      Denkmalschutzrecht in Hamburg