In bargeldintensiven Unternehmen sind Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Friseurbetrieben. Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Seit dem 01.01.2018 räumt das Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitere Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume seitdem ohne vorherige Ankündigung betreten, um zum Beispiel Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen oder sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen. Die vorliegende Brancheninformation zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und somit Schätzungen vermeiden. Sie erfahren beispielsweise wie Sie mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist und was die Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung dürfen - und was nicht. Die Darstellung der gesetzlichen Änderungen zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), zur Belegausgabepflicht sowie zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u. a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen die Ausgabe zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe. Bei Detailfragen nehmen Sie bitte steuerliche Beratung in Anspruch.
Lisa Wittmeier Boeken
