Der Wechsel zur reinen Beitragszusage.
Eine Möglichkeit zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch das neue Sozialpartnermodell.
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Seit 2018 gibt es die reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung, die keine garantierten Leistungen bietet. Diese Arbeit untersucht die Möglichkeit eines Wechsels von traditionellen Zusagen zur neuen Form und entwickelt Kriterien zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit sowie praktische Empfehlungen für die Umsetzung.
