Unsicherheiten über die Anforderungen von reinen Beitragszusagen haben die Tarifvertragsparteien seit Anfang 2018 davon abgehalten, von den Möglichkeiten der reinen Beitragszusage in größerem Umfang Gebrauch zu machen. Chancen der betrieblichen Altersversorgung blieben so weitgehend ungenutzt. Die Arbeit geht nun den konkreten Anforderungen der Einführung von reinen Beitragszusagen gem. 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG nach. Besonderer Fokus der Betrachtung liegt dabei auf den Mindestanforderungen an die Beteiligung der Tarifvertragsparteien an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage gem. 21 Abs. 1 BetrAVG. Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einleitung Kapitel 1 Begriffe und Entwicklung der reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG in Deutschland Kapitel 2 Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG Kapitel 3 Flaschenhals Tarifvertrag Bestandsaufnahme der Tarifverhandlungen zu der reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG Kapitel 4 Beteiligung an der Durchführung und Steuerung der reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG gem. § 21 Abs. 1 BetrAVG Kapitel 5 Notwendige und optionale Inhalte eines Tarifvertrags zur Einführung der reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG Kapitel 6 Summa und Thesen Literaturverzeichnis
Hendrik Völkerding Volgorde van de boeken

- 2022