Die Arbeit untersucht die Betriebspflicht des (Strom-) Netzbetreibers gem. 11 Abs. 1 EnWG, die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber einen Netzabschnitt stilllegen kann und zeigt Konfliktpotenziale und Lösungswege auf, wenn an den Netzabschnitt ein vorrangiger Anschlussanspruch eines EE-Anlagenbetreibers nach 8 Abs. 1 EEG besteht Die Arbeit untersucht die Betriebspflicht des Netzbetreibers nach 11 Abs. 1 S. 1 EnWG unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und geht vertieft auf die Möglichkeit des Rückbaus von Netzabschnitten ein. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Netzabschnitt stillgelegt werden kann. Dabei kommt dem Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers gem. 8 EEG entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeit setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Netzbetreiber verpflichtet werden können, vorhandene Netzabschnitte weiter zu betreiben, wenn ein Anschlussverlangen an diesen Netzabschnitt besteht. Es wird herausgearbeitet, wie sich die Betriebspflicht, die unternehmerische Freiheit des Netzbetreibers auf Stilllegung und der Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers zueinander verhalten. Inhaltsverzeichnis Anschlussanspruch nach § 8 Abs. 1 EEG - Netz für die allgemeine Versorgung - Netzausbaupflicht und Grenze der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, § 8 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 3 EEG - Betriebspflicht des Netzbetreibers und wirtschaftliche Zumutbarkeit nach § 11 Abs. 1 EnWG - Rückbau von Netzabschnitten - Stilllegungsvoraussetzungen
Lina König Volgorde van de boeken

- 2020