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Bernhard Linnartz

    Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen.
    Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
    • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft

      Textausgabe mit Schnelleinstieg

      • 476bladzijden
      • 17 uur lezen

      Ziel der TA Luft ist es, den zuständigen Behörden und damit mittelbar auch den Betreibern von Anlagen unter Beachtung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, des Bodenschutzrechts, des Naturschutzrechts und anderer Rechtsvorschriften den heutigen Erkenntnissen entsprechende bundeseinheitliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Luftverunreinigungen, insbesondere aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, an die Hand zu geben. Mit der Neufassung nach knapp 20 Jahren wirde die TA Luft an zahlreiche insbesondere immissionsschutzrechtlicher Regelungen des EU-Rechts sowie an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

      Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
    • Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen.

      Anlass, Zulässigkeit und Gestaltungskompetenz aus der Perspektive des Unionsrechts.

      • 333bladzijden
      • 12 uur lezen

      Der Autor untersucht, ob »Irrelevanzschwellen« (Untersuchungsraumbegrenzungen, Geringfügigkeitsschwellen) bei der Prüfung der sekundärrechtlichen Umweltqualitätsziele als Genehmigungsmaßstab für schadstoffemittierende Anlagen (sog. Beeinträchtigungsverbote) unionsrechtskonform sind. Basis der Rechtfertigung von Irrelevanzschwellen ist die These, dass die unionsrechtlichen Beeinträchtigungsverbotstatbestände durchweg eine finale Struktur aufweisen, die Spielräume für mitgliedstaatliche Konkretisierungen überlässt. Die Handhabung der Verschlechterungsverbote und Verbesserungsgebote des europäischen Umweltqualitätsrechts als Genehmigungsmaßstab für schadstoffemittierende Anlagen (sog. Beeinträchtigungsverbote) birgt nicht zuletzt aufgrund strenger Grenzwerte und hoher Vorbelastungen die Gefahr irrationaler Vollzugsergebnisse. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wird in der deutschen Rechtspraxis die Anwendung von »Irrelevanzschwellen« in Form etwa von Untersuchungsraumbegrenzungen und Geringfügigkeitsschwellen diskutiert. Unklar ist ihre Vereinbarkeit namentlich mit dem Unionsrecht. Der Autor untersucht, wie Irrelevanzschwellen im Rahmen der unionsrechtlichen Beeinträchtigungsverbote dogmatisch verortet und gerechtfertigt werden können. Die Basis seines Rechtfertigungsmodells bildet die zentrale These, dass die unionsrechtlichen Beeinträchtigungsverbotstatbestände letztlich durchweg eine finale Struktur aufweisen, die Gestaltungsspielräume für einen rationalen Vollzug überlässt. »In Heft 3/2021 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (EurUP) ist eine Begleitpublikation zum Werk erschienen. 'Linnartz, Von den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Umweltqualitätsrechts - oder der Möglichkeit eines Perspektivwechsels. Zur Anerkennung von Irrelevanzschwellen bei der Anlagenzulassung', EurUP 2021, S. 284-301.« Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Irrationalitätspotenzial des Umweltqualitätsrechts in Anlagengenehmigungsverfahren Tatbestandliche Strukturen Irrationalitätspotenzial der Beeinträchtigungsverbote 3. Rationalisierung des Irrationalitätspotenzials mittels Irrelevanzschwellen Formen von Irrelevanzschwellen, rechtliche Kernfragen und Thesen Unionsrechtskonformität der Irrelevanzschwellen bei IE-Anlagen Übertragbarkeit auf Nicht-IE-Anlagen 4. Umsetzung der Irrelevanzschwellen im deutschen Recht Delegation auf den Rechtsanwender Kompetenz zu letztverbindlicher Konkretisierung der Irrelevanzschwellen Handlungsformen der Umsetzung 5. Zusammenfassung Literatur- und Stichwortverzeichnis

      Normkonkretisierende Irrelevanzschwellen umweltqualitätsrechtlicher Beeinträchtigungsverbote für schadstoffemittierende Anlagen.