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Anna Katharina Weiterer

    Die Strafzumessung bei Vollrausch (§ 323a StGB)
    • Die Strafzumessung bei Vollrausch (§ 323a StGB)

      Eine rechtsdogmatische und empirische Untersuchung

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      Der Tatbestand des Vollrauschs (º 323a StGB) stellt das vorsätzliche oder fahrlässige Sich-Berauschen unter Strafe, sofern der Täter im berauschten Zustand eine rechtswidrige Tat begeht. Die Arbeit ermittelt unter Verwendung quantitativer und qualitativer Methoden, von welchen Umständen die Strafzumessung bei Vollrausch in der Praxis maßgeblich bestimmt wird. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welches Gewicht der Art und Schwere der im Rausch begangenen Tat zukommt und inwieweit die Ergebnisse mit dem Schuldprinzip in Einklang zu bringen sind.

      Die Strafzumessung bei Vollrausch (§ 323a StGB)