Geschäftsleiterhaftung bei unklarer Rechtslage
Eine Untersuchung am Beispiel des Kartellrechts
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Rafael Harnos untersucht am Beispiel des Kartellrechts, inwieweit Vorstände von Aktiengesellschaften bußgeldrechtliche und zivilrechtliche Haftungsgefahren minimieren können, wenn ihr Verhalten an unbestimmten Rechtsbegriffen zu messen ist. Die wohl herrschende Auffassung im Schrifttum stellt sich auf den Standpunkt, dass den Geschäftsleitern bei unklarer Rechtslage ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Grenzen und Auswirkungen sich an der in Paragraph 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgment Rule orientieren. Dagegen befürwortet der Autor die Anwendung der ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Irrtumsregeln und legt dar, dass auch im Rahmen der herkömmlichen Irrtumsdogmatik ein sachgerechter Ausgleich zwischen dem Interesse an einer wirksamen Sanktionierung von Rechtsverstößen einerseits und den Belangen des Vorstands andererseits möglich ist. Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Problemaufriss Kartellrecht als Referenzmodell Gang der Untersuchung 2. Grundlagen der Vorstandshaftung Vorstandsmitglieder als Adressaten einer Geldbuße Deliktische Schadensersatzpflicht des Vorstands Innenhaftung des Vorstands gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG 3. Ermessensspielräume des Vorstands Ermessensspielräume bei der Außenhaftung Ermessensspielräume bei der Innenhaftung 4. Rechtliche Unsicherheit als Problem der Irrtumsdogmatik Irrtum im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht Irrtum im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht Rechtsirrtum im Zivilrecht 5. Rechtsirrtum und Verschuldensmaßstab Beurteilungsmaßstab im Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht Strategien zur Haftungsvermeidung 6. Untersuchungsergebnisse Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
