Primat der Verfassungsschutzeffektivität
Eine Untersuchung zum Spannungsverhältnis zwischen rechtsstaatlicher Strafrechtspflege und den §§ 9a, 9b Bundesverfassungsschutzgesetz
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Die im BVerfSchG nunmehr enthaltenen gesetzlichen Rechtfertigungsgründe sowie die bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen wird auf Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip überprüft. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 schuf der Gesetzgeber erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte gesetzliche Regelungen für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Vertrauenspersonen. Diese Regelungen enthalten gesetzliche Rechtfertigungsgründe sowie eine bereichsspezifische Opportunitätsvorschrift der Staatsanwaltschaften bei begangenen Straftaten von V-Personen und verdeckt arbeitenden (Verfassungsschutz-)Mitarbeiter:innen. Der Autor überprüft, ob die neuen Regelungen die durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen überschreiten und die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege konterkariert. Inhaltsverzeichnis Einleitung Erstes Kapitel Das (un)geklärte Begriffsverständnis und Historie Zweites Kapitel Rechtsextremismus als Herausforderung für den Rechtsstaat Drittes Kapitel Verdeckte nachrichtendienstliche Aufklärung im modernen Rechtsstaat Viertes Kapitel Unterminierung der Strafrechtspflege durch § 9a Abs. 2 und 3 BVerfSchG >Personen und deren Einsatzspektrum nach § 9b BVerfSchG Sechstes Kapitel Alternative "Entschärfung" des Spannungsverhältnisses zwischen dem nachrichtendienstlichen Erkenntnisinteresse und der Strafrechtspflege? Schlussbetrachtung
