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Matthias Doetsch

    Die Haftung Dritter bei Erzeugung von kollusiven Marktergebnissen im europäischen Kartellrecht
    • 2020

      Die Arbeit betrachtet die Verantwortlichkeit Dritter im europäischen Kartellrecht, welche kollusive Markteffekte erzeugen. Hierfür ist es insb. Erforderlich, dass die Unternehmen selbst für die Kollusionen verantwortlich gemacht werden können. Dies wird schwerpunktmäßig, unter Betrachtung dogmatischer Ansätze einer Verantwortlichkeit, untersucht. Durch die Weitergabe von Marktinformationen durch externe Dienstleister (Dritte) können auf Märkten Situationen entstehen, die zu kollusiven Marktergebnissen führen. Diese Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten externer Dienstleister und stellt dabei insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit von Unternehmen bei und für fremdes Fehlverhalten in den Blickpunkt. Erstmals werden in diesem Kontext die dogmatischen Hintergründe einer derartigen Haftung im europäischen Kartellrecht erläutert. In einem zweiten Schritt wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen Dritte selbst gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen. Inhaltsverzeichnis Auslegungsmaßstab und Auslegungsmethoden im europäischen Kartellrecht Kartellrechtliche Verantwortlichkeit bei kollusivem Verhalten Dritter Kartellrechtliche Verantwortlichkeit Dritter auf Tatbestandsebene Sanktionierung einer Kollusion beteiligter Dritter Kartellrechtliche Verantwortlichkeit Dritter de lege ferenda

      Die Haftung Dritter bei Erzeugung von kollusiven Marktergebnissen im europäischen Kartellrecht