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Sophie-Charlotte von Bierbrauer zu Brennstein

    Die Juristenausbildung in der SBZ/DDR als System durchgeformter Kontrolle
    • 2024

      Die Juristenausbildung in der SBZ/DDR als System durchgeformter Kontrolle

      Eine Quellenauswertung unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte

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      Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war. In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war. Inhaltsverzeichnis A. Themenstellung Untersuchungsgegenstand und Methode Gang der Untersuchung Forschungsstand B. Die juristische Ausbildung in der SBZ/DDR von 1945 1989/1990 Erste Hochschulreform Zweite Hochschulreform Dritte Hochschulreform 1971 bis zur Wiedervereinigung Deutschlands C. Die »Kaderarbeit« der DDR-Justiz unter besonderer Berücksichtigung der Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft als Organ der »sozialistischen Rechtspflege« Gewinnung und Auswahl des Nachwuchses Einflussnahme auf die Ausbildung der Staatsanwälte Weiterbildung der Staatsanwälte D. Zusammenfassung und Fazit Das rechtswissenschaftliche Studium von 1945 1951 Das rechtswissenschaftliche Studium von 1951 1961 Das rechtswissenschaftliche Studium von 1961 1971 Das rechtswissenschaftliche Studium von 1971 1990 Die »Kaderarbeit« der Rechtspflegeorgane Anlagen Literaturverzeichnis, Archive, Stichwortverzeichnis

      Die Juristenausbildung in der SBZ/DDR als System durchgeformter Kontrolle