Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Einkunftsarten
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Das geltende Einkommensteuerrecht hat sich von einer synthetischen Gesamtsteuer zu einem zersplitterten Einkunftsartenrecht entwickelt, was verfassungsrechtlich bedenklich ist und zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt. Die unterschiedlichen Steuerbelastungen zwischen den Einkunftsarten werfen die Frage auf, inwieweit der einheitliche Einkünftetatbestand im EStGB bestehende Ungleichbehandlungen und Abgrenzungsschwierigkeiten tatsächlich vermeiden kann. Im zweiten Teil wird die historische Entwicklung der Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht seit dem Preußischen EStG von 1891 dargestellt. Der dritte Teil beleuchtet einkunftsartspezifische Ungleichbehandlungen und prüft deren Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG sowie deren steuersystematische Berechtigung. Zudem werden die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Einkunftsarten thematisiert. Im vierten Teil wird erörtert, ob und inwieweit das EStGB diese Ungleichbehandlungen und Schwierigkeiten im Einkommensteuerrecht tatsächlich adressiert. Abschließend fasst der fünfte Teil die wesentlichen Ergebnisse zusammen.
