Die Verteilung der Verwaltungskompetenzen beim Vollzug des EG-Rechts zwischen Bund und Ländern ist aufgrund der steigenden Anforderungen an die Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Diese Kompetenzverteilung wird durch das Gemeinschaftsrecht auf verschiedene Weise beeinflusst. Zum einen können Mitgliedstaaten Zuständigkeiten entzogen werden, wenn das Gemeinschaftsrecht dies erlaubt. Zum anderen muss die nationale Kompetenzverteilung den europarechtlichen Anforderungen entsprechen, die wiederum verfassungsrechtlich zulässig sein müssen. Die Untersuchung beginnt mit der Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Hoheitsrechtsübertragungen. Wenn Hoheitsrechte wirksam auf die Verwaltung übertragen wurden, verringert sich der Bereich der mitgliedstaatlichen Zuständigkeiten, die intern weiterverteilt werden müssen. Um eine gemeinschaftsrechtskonforme Lösung zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zu klären. Nach der Untersuchung der Erfüllung dieser Vorgaben in Bezug auf die bestehenden Vollzugssicherungsinstrumente wird die Anwendung der relevanten grundgesetzlichen Kompetenznormen erörtert. Während im Bereich des mittelbaren Vollzugs nationales Recht gemäß Art. 83 ff. GG angewendet wird, müssen diese Artikel analog beim Vollzug unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts angewendet werden, sofern sie an einen bestimmten nationalen Normgeber anknüpfen. Die allgemeine Gleichsetzung von Gemeinschaf
Joachim Suerbaum Volgorde van de boeken (chronologisch)
