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Detlef Stollenwerk

    Praxishandbuch zur Gewerbeordnung
    Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz
    Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen
    Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
    Bequemlichkeit ist keine Schwäche
    Meine Rechte als Nachbar
    • 2023

      Die Behandlung des § 25a StVG (ruhender Verkehr) ist komplex, da Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr meist durch Kennzeichenanzeigen geahndet werden. Oft wird der Fahrer nicht vor Ort angetroffen, was zu vielen eingestellten Verfahren führt, wenn der Halter seine Fahrereigenschaft nicht angibt. Um dem entgegenzuwirken, wurde zum 1.4.1987 die Halterhaftung eingeführt, die es ermöglicht, den Fahrzeughalter mit Verfahrenskosten zu belasten, wenn er nicht zur Aufklärung beiträgt. Diese Regelung, obwohl nur ein Paragraph, führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen, da immer mehr Tricks entwickelt werden, um Verwarnungs- oder Bußgelder zu umgehen, besonders nach der Erhöhung der Verwarnungsgelder. Die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema, vor allem auf der Ebene der Amtsgerichte, ist oft unübersichtlich, aber für alle Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Deutschland von Bedeutung. Das Werk bietet eine strukturierte rechtliche Bewertung, indem es die herrschende Meinung zu kritischen Fragen darstellt, ergänzt mit Literaturhinweisen und Praxistipps. Bei Themen, wo die Rechtsprechung unklar ist, werden praktische Lösungsvorschläge angeboten. So werden die wesentlichen Anwendungsprobleme umfassend behandelt. Detlef Stollenwerk, als Kommunalpraktiker erfahren, hat bereits zahlreiche Fachartikel zu diesem Thema veröffentlicht.

      Die sogenannte Halterhaftung nach § 25 a StVG
    • 2021
    • 2020

      Bequeme Lebensführung fördert eine behagliche Lebensgestaltung und steht nicht für Faulheit. Sie bietet 52 Anregungen zur Entschleunigung und Stärkung des Selbstbewusstseins, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

      Bequemlichkeit ist keine Schwäche
    • 2019

      Erprobtes Buchkonzept – neue und aktualisierte Inhalte Der Autor stellt die immer komplizierter werdende Rechtslage nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) beim sog. ruhenden Verkehr prägnant und leicht verständlich für die Praxis dar. Neu in der 5. Auflage des Buches ist das Kapitel »Verhalten im Außendienst, Übergriffe«. Die Rechtsprechungsübersichten wurden aktualisiert und fortgeschrieben. Rechtsprechung und Literatur sind bis September 2018 berücksichtigt. Die bewährte Systematik überzeugt Alle Kapitel sind klar gegliedert: Gebots- und Verbotsnormen mit Verkehrszeichen (VZ), Verwarnungsgeldtatbeständen, Rechtsprechungsübersichten sowie der jeweiligen Abgrenzung zu anderen Vorschriften. Praktisches Arbeitsmittel Das streng an der Gliederung der Kapitel ausgerichtete Randnummernsystem ermöglicht ein schnelles Auffinden der gewünschten Inhalte über das Stichwortverzeichnis. Die ausführlichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweise in den Fußnoten erhöhen den praktischen Nutzen des Nachschlagewerkes. Empfehlenswert für: Das Buch ist ein wertvolles Hilfs- und Organisationsmittel für Praktiker und Auszubildende in der Polizei, Gerichte, Rechtsanwälte, Ordnungsbehörden sowie die Ausbildung der gemeindlichen Vollzugsbediensteten. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

      Halten - Parken - Abschleppen
    • 2016

      Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen dienen der Bestattung der Toten und folglich der Abwehr damit verbundener gesundheitlicher Gefahren. Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt nach der Kompetenzverteilung ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Der Kommentar „Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz“ behandelt alle Punkte an, die für diesen Rechtsbereich relevant sind. Die Bedeutung und Funktion der Friedhöfe haben in den letzten Jahren einen auffallenden Wandel erfahren. Neben den ordnungsrechtlichen und trauerkulturellen Funktionen sind die Friedhöfe heute auch von ökologischer und sozialer Bedeutung. Im Kommentar zum Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz werden diese Funktionen praxisnah und verständlich erläutert und enthalten Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung. Damit werden dem Rechtsanwender die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt. Der Titel richtet sich an die öffentliche Verwaltung, kirchliche Friedhofsträger, Gerichte und Rechtsanwälte, Bestattungs- und Friedhofsdienstleister sowie an interessierte Bürger.

      Bestattungsrecht Rheinland-Pfalz
    • 2014

      Das Werk ist eine Zusammenstellung von vielen Themen, es gibt viele Antworten auf die praktischen Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht. Es befasst sich mit der Beurteilung von Halte- und Parkverboten, Ansprüchen um das Parken in markierten Flächen, das Gehwegparken, Bewohnerparken, Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Parken in Halteverbotszonen etc. Daneben geht es „rund“ um die verkehrsbehördliche Anordnung und die nachfolgende Aufstellung von Verkehrszeichen, Reduzierung der Überbeschilderung, Baustellenbeschilderung und Überwachungspflichten, Haftungsproblematik, Schaffung von verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen. Behandelt werden Rechtsfragen um die mobile Beschilderung, die Aufstellung von Verkehrsspiegeln, die Freihaltung des Lichtraumprofils sowie Rückschnitte des Überhanges von Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum.

      Rechtsfragen aus der Praxis der Straßenverkehrsbehörden
    • 2006

      • Was das bürgerlich-rechtliche Nachbarrecht regelt • Welche Regelungen das Nachbarrecht der Bundesländer vorsieht • Wie man bei Streit und Konflikten unter Nachbarn am besten vorgeht • Zulässigkeit der Tierhaltung in Wohngebieten Streitigkeiten mit Nachbarn kosten Nerven, Zeit und Geld. Der Ratgeber zeigt, welche Beeinträchtigungen Mieter, Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer hinnehmen müssen, wogegen sie sich wehren können und wie sie dabei vorgehen sollten. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis wird erläutert, wie sich unnötige Streitereien über den Gartenzaun hinweg vermeiden und Konflikte unter Nachbarn beilegen lassen.

      Meine Rechte als Nachbar
    • 2005

      Im LBKG waren verschiedene Anpassungen geboten, die zum 01.07.2005 in Kraft getreten sind. Zu nennen sind: Förderung des Ehrenamtes durch umfassende Aufnahme der Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen in das LBKG, die flächendeckende Einführung integrierter Leitstellen, die Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr, die praxisgerechte Angleichung der Regelungen über Brandsicherheits- und Sanitätswachen, die Modifizierung der Bestimmungen über den Kostenersatz bei Einsätzen, die Möglichkeit aktiven Feuerwehrdienst über die allgemeine Altersgrenze (60 Jahre) hinaus zu verrichten. Autor: Detlef Stollenwerk, Verwaltungsfachwirt, stellv. Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Pellenz

      Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz