Siegfried de Witt Boeken






Höchstspannungsleitungen
Planung, Genehmigung und Enteignung
Der Bau von Straßen und Hochspannungsleitungen sowie neue Bebauungspläne mit nachfolgender Bebauung sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt ein System zur Bewältigung dieser Eingriffsfolgen bereit. Ziel der Eingriffsregelung soll nicht die Verhinderung von Vorhaben sein. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen soweit wie möglich in ihrem Ausmaß begrenzt und vorrangig ausgeglichen werden. Grundsätzlich soll der Verursacher für die Kompensation verantwortlich sein. Mit der Eingriffsregelung steht ein Instrumentarium zur Verfügung, welches einen pragmatischen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zulässt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung. Sie zeigt, dass die Bearbeitung nicht nur den Naturwissenschaftlern und Planern überlassen werden darf, vielmehr ist eine mindestens abschließende juristische Qualitätskontrolle erforderlich. Insbesondere fachlich ausgewiesene Anwälte sind hierbei in der Lage, die Verwaltungen in Planungsverfahren zu unterstützen. Die Autoren verfügen über hervorragende wissenschaftliche Kenntnis und praktische Erfahrung. Der Leitfaden ist vor allem für die Anwendung in der Praxis geschrieben.
FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Die Praxis nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Die nach den europäischen Richtlinien „Flora Fauna Habitat“ und „Vogelschutz“ ausgewiesenen Schutzgebiete bilden das Netz Natura 2000. Sie sind eine hohe Hürde für Infrastrukturprojekte, Kraftwerke, Industrievorhaben. Umso wichtiger ist die Kenntnis dieser Vorschriften, wie sie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der Verwaltungsgerichte ausgelegt werden. Mit dem Leitfaden „FFH- und Vogelschutzrichtlinie“ wird der aktuelle Stand von Literatur und Rechtsprechung den Praktikern anschaulich erläutert. Zentrale Aussagen werden im Wortlaut zitiert, Fallgruppen mit Entscheidungen dokumentiert. Die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, der Verwaltungsgerichte und Veröffentlichungen sowie die Arbeitshilfen der Bundesländer bieten dem Praktiker einen direkten Zugriff. Der Leitfaden gehört in jede Handbibliothek von Planern, Ingenieuren, Verwaltungen und ihrer Berater.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hat beachtliches Aufsehen erlangt: Der Bau der Waldschlösschenbrücke wurde wegen möglicher Risiken für Fledermäuse kurzzeitig unterbrochen. Demnach fliege die Fledermausart „Kleine Hufeisennase“ angeblich auf ihrem Liebesflug von Meißen nach Pirna durch das Elbtal und könne durch das Licht der Brücke abgelenkt und überfahren werden. Solche Entscheidungen sind kein Einzelfall. Der Artenschutz in Verbindung mit den Klagen der Naturschutzverbände drohte zum Hindernis für alle Infrastrukturvorhaben zu werden. Die Rechtsprechung hat die ersten Überreaktionen inzwischen korrigiert. Wie die europarechtlichen Anforderungen des Artenschutzes in der Fachplanung für Straßen, Eisenbahnlinien, Hochspannungsleitungen usw. sachgerecht behandelt werden, erläutert der Leitfaden von Rechtsanwalt Siegfried de Witt und Maria Geismann, LL. M. Das Buch ist für die Praxis geschrieben, es werden sämtliche wichtigen Entscheidungen und Literaturstimmen übersichtlich dargestellt. Der Ratgeber gehört auf den Schreibtisch von allen, die sich in ihrer Arbeit mit Artenschutz befassen. Band 1 der Reihe „Verwaltungsrecht für die Praxis“, herausgegeben von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, liegt nun in der 2. Auflage vor.
Die Planung der Übertragungsnetze
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Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes ist eine Bedingung für den Erfolg der Energiewende. Das Planungsrecht ist in EnWG, EnLAG und NABEG mit unterschiedlichen Verfahren und Zuständigkeiten aufgeteilt. Umso wichtiger ist eine Gesamtdarstellung, die erstmalig mit dieser Arbeit vorgelegt wird. Die Autoren sind beruflich mit dem Fachplanungsrecht für Leitungen, Straßen und Flughäfen befasst. Das Werk gibt einen knappen, vollständigen Überblick über die neue Bedarfsplanung auf Bundesebene sowie die Anforderungen an die Planfeststellung von Höchstspannungsleitungen nach EnWG und EnLAG. Der dritte Teil widmet sich dem NABEG mit seiner neuen Verfahrensstruktur und der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Ein Kapitel zum Rechtschutz einschließlich des neuen Enteignungsrechts rundet die Darstellung ab. Die aktuelle Rechtsprechung und Literatur sind vollständig dokumentiert. Das Werk wendet sich an alle, die beruflich mit Fragen der Netzplanung befasst sind. Das Buch ist Band 3 der Reihe »Verwaltungsrecht für die Praxis«, herausgegeben von der DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
NABEG
Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Der fortschreitende Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und der zunehmende grenzüberschreitende Stromhandel erfordern einen zügigen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland. Um diesen Ausbau zu beschleunigen, wurde das Netzausbaubeschleunigungsgesetz erlassen, das verschiedene Instrumente vorsieht: die Überprüfung der Raumverträglichkeit von Höchstspannungsleitungen im Rahmen der Bundesfachplanung, Veränderungssperren für Trassenabschnitte, ein einheitliches Planfeststellungsverfahren für betroffene Stromleitungen, die Übertragung der Bundesfachplanung und Planfeststellung auf die Bundesnetzagentur sowie Regelungen zur Partizipation verschiedener Interessenträger. Der neue Kommentar erläutert dieses Gesetz praxisgerecht und kompakt, wobei der Fokus auf praktischen Lösungsansätzen liegt. Die relevante Rechtsprechung wird umfassend berücksichtigt, ebenso wie die Bestimmungen des novellierten Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), die für den Netzausbau von Bedeutung sind. Vorteile des Kommentars sind eine umfassende und kompakte Kommentierung, die Erläuterung konkreter Lösungsansätze sowie die Berücksichtigung planungsrechtlicher Rechtsprechung. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Richter, Genehmigungsbehörden und Versorgungsunternehmen.