Verherende Stadtbrände, besonders der von 1739, haben die schriftliche Überlieferung der Stadt Heiligenstadt fast völlig vernichtet. Aus früherer Zeit ist im wesentlichen nur die „Willkür, das mittelalterliche Stadtrecht“, erhalten geblieben, allerdings in einem beklagenswerten Erhaltungszustand. Diese bereits im Jahre 1800 von Johann Wolf herausgegebene Rechtsquelle, wird nun erneut veröffentlicht und zwar in dreifacher Form: Erstens, 44 Seiten der Handschrift als Abbildung (verkleinert), davon 8 Seiten farbig; zweitens, als Transkription in die heute gebräuchliche Schrift; drittens, als Übertragung in die heute gebräuchliche Sprache. Das Stadtrecht bietet ein anschauliches Bild der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse im mittelalterlichen Heiligenstadt und ist trotz der Verwendung in einem Standardwerk über das deutsche Strafrecht im Mittelalter bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Erstmals werden - soweit die Lesbarkeit gegeben war - in vollem Umfang das Register und ein im 15. Jahrhundert zugefügter Anhang von neuen Statuten, Urfehden, Verträgen, Eidesformularen für Bürger und Juden und anderen Notizen veröffentlicht. In diesen direkten Rechtsquellen kommen die im Eichsfeld seit Jahrhunderten ansässigen Degenhardts, Hilles, Osburgs, Thünes und andere (zum Teil mit veränderter Schreibung) vor, so daß auch für die Familienforschung ein Beitrag geleistet wird.
Gerhard Günther Boeken






Die Arbeit, betreut von Prof. Gerhard Buchda in Jena, behandelt die Rezeption des römischen Rechts in Thüringen, einem zentralen Thema der deutschen Rechtsgeschichte. Diese moderne und umfassende Untersuchung beleuchtet einen über Jahrhunderte währenden Prozess mit Auswirkungen bis in die Gegenwart. Der Autor analysiert nicht nur veröffentlichte Urkunden bis 1350, sondern nutzt auch zahlreiche ungedruckte Archivalien aus thüringischen Archiven. Die Studie ist für die allgemeine Geschichte von Bedeutung, insbesondere für Wirtschafts-, Sozial- und Bildungsgeschichte sowie Genealogie. Zu den behandelten Themen gehören das römische Recht als Hilfsrecht des Kirchenrechts, die Konflikte zwischen kirchlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit, das Rechtsstudium von Thüringern in italienischen und französischen Universitäten, sowie der Franziskaner-Lektor Johannes von Erfurt, der ein Lexikon des kanonischen und römischen Rechts verfasste. Zudem wird der Nachweis römischen Rechts in 212 Urkunden erbracht. Weiterführende Hinweise zu Themen wie der Doppelehe eines Grafen von Gleichen und den Freizinsgütern in Erfurt ergänzen die Analyse. Diese Arbeit ist unverzichtbar für alle, die sich ernsthaft mit der mittelalterlichen Geschichte Thüringens auseinandersetzen möchten.