Strafverteidigung ist entscheidend von eigenem Erleben und von eigenen Wahrnehmungen geprägt. Es gibt keine objektiv richtige Verteidigung. Sie wird von der Person des Mandanten und auch von der Person des Verteidigers bestimmt. Dennoch gibt es natürlich viele Regeln, die zu beachten und allgemein gültig sind. Der Autor ist seit über 30 Jahren als Strafverteidiger tätig und gibt mit diesem Buch eine Einführung anhand von Beispielsfällen in die Verteidigung bei Kapitalstrafsachen.
Holger Rostek Boeken


Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.