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Bernd Schünemann

    1 november 1944
    Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    El sistema moderno del derecho penal
    Gerechtigkeitswissenschaft
    Das Menschenbild im weltweiten Wandel der Grundrechte
    • Der angezeigte Sammelband geht auf ein Symposium zurück, das zu Ehren von Heinrich Scholler anläßlich seines 70. Geburtstages im November 1999 in München veranstaltet und auf dem das Thema des Menschenbildes im Recht in kaleidoskopartiger Weise betrachtet worden ist. Die daraus entstandene, durch die interdisziplinären, internationalen und interkulturellen Perspektiven vielfältig facettierte Diskussion, die die philosophischen und geschichtlichen Grundlagen des Rechts ebenso wie die Rechtsethnologie einbezogen hat, gibt ein Beispiel dafür ab, wie ein ebenso fundamentaler wie diffuser Begriff vom Schlage des „Menschenbildes im Recht“ erst und gerade dadurch klare Konturen erhält, daß man ihn ohne voreilige dogmatische Festlegungen im Rahmen einer „umfassenden Rechtswissenschaft“ analysiert, die die philosophischen, geschichtlichen und soziokulturellen Perspektiven ohne Ausnahme einbezieht und verarbeitet. Hierbei macht der Sammelband auch in seinem Aufbau eine Probe aufs Exempel der „hermeneutischen Spirale“, indem er vom Menschenbild unter dem Grundgesetz ausgeht und dieses nacheinander um die europäische Perspektive, die weltweite Entwicklung sowie die historische und rechtsethnologische Dimension erweitert, um am Ende die Evolutionstheorie der menschlichen Gesellschaft als Schlüssel zu der Erklärung der zuvor beschriebenen und analysierten Vielfalt anzubieten. Das Werk liefert dadurch zugleich einen Beitrag zur Theorie der Globalisierung des Rechts, von der man nicht sprechen kann, wenn man nicht die Familienähnlichkeiten kennt, die die Entwicklung der „conditio humana“ im Recht schon vorher in den verschiedenen Rechtsepochen und Rechtsordnungen kennzeichnen.

      Das Menschenbild im weltweiten Wandel der Grundrechte
    • Gerechtigkeitswissenschaft

      • 490bladzijden
      • 18 uur lezen

      Gerechtigkeit ist nicht eine abstrakte Idee und erschöpft sich auch nicht in einem konzeptualistischen System, sondern ist ein Gegenstand praktischer Wissenschaft. Das Anliegen, die Möglichkeiten der Operationalisierung von Gerechtigkeit aufzuzeigen verbindet die in diesem Band vorgelegten Beiträge untereinander und mit dem Lebenswerk des Jubilars. Sie behandeln Themen aus den Gebieten der Rechtstheorie, der Rechtslogik, der Rechtsinformatik und des Strafrechts.

      Gerechtigkeitswissenschaft
    • Die Strafrechtspflege, wie die Zufügung der über die meisten Epochen der Geschichte äußerst grausamen staatlichen Kriminalstrafe euphemistisch genannt wird, vollzog sich ungefähr bis zum Jahr 1800 in zwei aus heutiger Sicht gleichermaßen unerträglichen Formen: zunächst dem Gottesurteils- und später dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert setzte sich als 3. Paradigma der auf der umfassenden und ausschließlichen Beweisaufnahme in der öffentlichen und mündlichen Hauptverhandlung beruhende reformierte Strafprozess durch. Seit einigen Jahrzehnten wird, zunächst unter Missachtung des Gesetzes und 2009 notdürftig legalisiert, ein völlig neues (das 4.) Paradigma praktiziert, bei dem die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch ein dem Angeklagten nicht wie früher durch physische Folter, sondern durch das Angebot einer Strafmilderung entlocktes Geständnis ersetzt wird. In Bd. 4 der Gesammelten Werke werden nicht nur das vollständige Gutachten des Verfassers zum Deutschen Juristentag über die Absprachen im Strafprozess, sondern auch die komplette von ihm durchgeführte, den Schleier über die zuvor ängstlich gehüteten Geheimnisse der illegalen Absprachen lüftende Repräsentativumfrage unter deutschen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern erstmals veröffentlicht. Ferner werden die rechtsstaatlichen Defizite der gegenwärtigen Praxis schonungslos analysiert und die Bedingungen eines dem Niveau des reformierten Strafprozesses entsprechenden Abspracheverfahrens entwickelt.

      Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverfahrens
    • Nachdem die von der Strafprozessordnung geschaffene Struktur am Beispiel der Revision einer dogmatischen und einer verfassungsrechtlichen Analyse unterzogen worden ist, werden für alle Verfahrensrollen die grundlegenden Veränderungen kritisch untersucht, die teils vom Gesetzgeber, teils von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommen worden sind und nur durch eine grundlegend neue Gesamtstruktur wieder ins Lot gebracht werden können.

      Strafprozessrecht und Strafprozessreform
    • Ob und inwieweit die Rechtsfindung durch den Richter in einer rechtsstaatlich-gewaltenteilenden Demokratie in rationaler, d.h. intersubjektive Richtigkeit beanspruchender Form oder nur als Camouflage von Machtausübung möglich ist, wird im 1. Teil auf sprachanalytischer Grundlage durch eine Unterscheidung unterschiedlicher Stufen der Gesetzesbindung expliziert und im 2. Teil an Hand der Leistungen der Strafrechtsdogmatik weiter ausgeführt.

      Bernd Schünemann: Gesammelte Werke / Rechtsfindung im Rechtsstaat und Dogmatik als ihr Fundament
    • Der Täterbegriff bildet nicht nur das Zentrum der Verbrechenslehre, sondern auch das Scharnier zum Rechtsgüterschutz. Dieses Werk arbeitet eindrucksvoll die Tatherrschaft bei Begehungsdelikten bzw. die Herrschaft über eine Gefahrenquelle oder über die Hilflosigkeit des Rechtsguts bei unechten Unterlassungsdelikten als Herrschaft über den Grund des Erfolges und somit als das hierfür notwendige Fundament heraus.

      Täterschaft als Herrschaft über den Grund des Erfolges