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Thilo Ramm

    4 april 1925 – 1 januari 2018
    Familienrecht
    Zum freiheitlichen sozialen Rechtsstaat
    Der Frühsozialismus
    Familienrecht Band I. Recht der Ehe
    Die grossen Sozialisten als Rechts- und Sozialphilosophen. Erster Band
    Einführung in das Privatrecht
    • Behandelt werden grundsätzliche Fragen der Rechtsordnung: Grundrechte und Verfassung (I), Grundfragen des Arbeitsrechts (II), Richterstaat und Gesamtkodifikation (III) und Wege zur Reform des Rechts (IV). Es geht um das Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtspraxis. Das Grundgesetz bildet den dogmatischen Ansatzpunkt. Als wohl schärfster juristischer Kritiker des Bundesarbeitsgerichts früh bekannt geworden, verharrt Ramm bei der Ablehnung des Richterstaats, auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Methodisch konservativ trennt er Rechtsanwendung und Rechtspolitik und fordert gerade darum die arbeitsrechtliche Kodifikation, weist auf die Bedeutung privater Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung hin und deutet den Tarifvertrag privatrechtlich. Er ist für die Einbeziehung der Soziologie offen, deren Analyse er auch die Arbeitsrechtswissenschaft unterwirft. Der Sammelband ist zwischen der Thematisierung der Grundrechte und der Verfassungsfrage (Aspekte der Gesamtkodifikation) und der Suche nach neuen Wegen angesiedelt. Den Grundrechten, auch den sozialen und hier inbesondere dem Recht auf Arbeit, gilt Ramms ständiges Interesse. Den weiten soziologisch-juristischen Verfassungsbegriff wendet er auf die Arbeitsbeziehungen an. Er analysiert den Arbeitsmarkt und skizziert den Rahmen für ein europäisches Individualarbeitsrecht. Als ein stets unbequemer Autor, der Affirmatives nicht als seine wissenschaftliche Aufgabe angesehen und nicht nach Akzeptanz getrachtet hat, fordert Ramm die Neustrukturierung des juristischen Studiums und tritt für die Gründung eines Zentrums für Rechtspolitik ein. Die Fortentwicklung der Lehre vom Idealtypus bildet den theoretischen Schlußstein, während die „Bestandsaufnahme“ in das Gesamtwerk einführt. Über die „bibliographie raisonnée“ hinausgehend macht sie als selbstkritischer Rechenschaftsbericht die Problematik wissenschaftlicher Theoriebildung nach 1945 deutlich. Register und Schrifttumsverzeichnis schließen den Band ab.

      Zum freiheitlichen sozialen Rechtsstaat
    • Nationalsozialismus und Recht

      Erste Babelsberger Gespräche

      Das erste „Babelsberger Gespräch“ über Recht und Unrecht im Nationalsozialismus (Potsdam, 6. – 8. Oktober 2011) gab eine Übersicht über den Forschungsstand. Im Eröffnungsvertrag zeigt Frank-Rutger Hausmann (Freiburg), wie in den Geisteswissenschaften die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus vollzogen wurde. Der Beitrag von Eva Schumann (Göttingen) zur Haltung der Rechtsfakultäten zum Thema „Nationalsozialismus und Recht“ ist dem Umfang nach eine Gesamtdarstellung zum durchaus lückenhaften Forschungsstand. Abgerundet ist der Beitrag durch ein von Gerhard Köbler (Innsbruck) gefertigtes Personaltableau. Ralf Frassek (Hannover) schildert Eingriffe in die Lehre, Mathias Schmoeckel (Bonn) zeigt beispielhaft, wie Studenten in die Aufhellung der Fakultätengeschichte eingebunden werden können. Die Herrschaftsgeschichte bis zu Hindenburgs Tod schildert Thilo Ramm (Darmstadt) – Machtergreifung und Machtüberlassung sind die beiden Seiten dieser Entwicklung. Arno Buschmann (Salzburg) zeichnet die NS-Rechtspolitik im Anschluss an Entwicklungen in der Weimarer Republik nach. Den Blick auf das Ausland eröffnet Irene Strenge (Hamburg) mit dem von den Niederlanden ausgehenden Protest juristischer Fakultäten. In den Band neu aufgenommen sind Beiträge zur Motivation der Autoren.

      Nationalsozialismus und Recht