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Dieter Krauskopf

    Die Ersatzansprüche nach § 116 SGB X
    Die Haftung des Arztes für Behandlungsfehler
    Krankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI)
    Die Ersatzansprüche nach § 116 SBG X
    Ersatzansprüche nach Paragraph 1542 RVO in Frage und Antwort
    Die Innenprüfung
    • Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach § 116 SGB X ist ein zentrales Aufgabengebiet für Sozialversicherungsträger und Sozialhilfeträger. Dieser Bereich vereint sowohl öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte. Öffentlich-rechtlich erfolgt der Forderungs- und Rechtsübergang von Schadensersatzansprüchen von Leistungsberechtigten auf die Leistungsträger, während die Ansprüche selbst zivilrechtlicher Natur sind. Der Übergang ändert die Ansprüche nicht in öffentliche, was bedeutet, dass Zivilgerichte für mögliche Gerichtsverfahren zuständig sind. Aufgrund dieser Komplexität ist das Werk von Krauskopf und Marburger über Ersatzansprüche nach § 116 SGB X für Mitarbeiter von Sozialleistungsträgern, Anwälte im zivilen Schadensersatzrecht, Beteiligte an der Zivilgerichtsbarkeit und Mitarbeiter von privaten Schadensversicherern von großem Interesse. Die Sozialleistungsträger haben häufig mit Haftpflichtversicherern zu tun. Die Neuauflage behandelt umfassend alle Aspekte der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, einschließlich der Regeln des Forderungsübergangs, der Haftungstatbestände, der Berechnung der Ansprüche sowie der Verfahren vor Zivilgerichten und der Vollstreckung rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

      Die Ersatzansprüche nach § 116 SBG X
    • Mit diesem Band aus der Reihe Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School erhält der Leser ein fachlich und didaktisch ausgereiftes Werk, das speziell für die Ausbildung zum Fachanwalt konzipiert wurde. Der Text enthält den Lehrstoff einer der Fachanwaltsordnung entsprechenden Ausbildung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Problemen, die in der Praxis des Fachanwalts im Vordergrund stehen. Das Werk eignet sich in besonderer Weise für eine berufsbegleitende Fachanwaltsausbildung, aber auch für ein Selbststudium mit Hilfe ergänzender Fachliteratur.

      Krankenversicherung und Vertragsarztrecht (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI)