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Ernst-Joachim Mestmäcker

    25 september 1926 – 22 april 2024
    Netzwettbewerb, Netzzugang und "Roaming" im Mobilfunk
    Die Wirtschaftsverfassung der EU im globalen Systemwettbewerb
    Wirtschaft und Verfassung in der Europäischen Union
    Beiträge zum Urheberrecht
    A legal theory without law
    Europäische Prüfsteine der Herrschaft und des Rechts
    • 2019

      Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft

      Erweiterte Fassung der 1. Franz-Böhm-Vorlesung am 19. September 2017 in Freiburg

      Franz Böhm tritt als Rechtswissenschaftler neben die großen Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken und F. A. von Hayek, denen das Walter Eucken Institut jährliche Gedächtnisvorlesungen widmet. Diese Wissenschaftler erforschten die Prinzipien, welche die Marktwirtschaft als Ordnung für freie und gleiche Bürger in der Demokratie begründen und legitimieren. Ernst-Joachim Mestmäcker erläutert, wie Franz Böhm die Theorie der Wirtschaftsverfassung als eine Gesamtordnung, zu der Wettbewerb und Privatrechtsgesellschaft gehören, begründete. Er zeigt, dass freie gesellschaftliche Ordnungen auf Spielregeln angewiesen sind und dass die wichtigsten Spielregeln der Marktwirtschaft die nicht utilitaristischen Regeln des Privatrechts sind. Durch sie können die Menschen ihre Lebenspläne rechtlich gesichert verwirklichen. Böhms Theorie der Privatrechtsgesellschaft hat diese Grundlage freier Ordnungen neu begründet.

      Wettbewerb in der Privatrechtsgesellschaft
    • 2016

      Europäische Prüfsteine der Herrschaft und des Rechts

      Beiträge zu Recht, Wirtschaft und Gesellschaft in der EU

      • 651bladzijden
      • 23 uur lezen

      Die Aufsatzsammlung enthält wissenschaftliche Beiträge zu Recht, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Union. Die Verfassung der EU, die auf dem EU-Vertrag und der Rechtsprechung des EuGH beruht, begründet das spannungsreiche Verhältnis zur Souveränität der Mitgliedstaaten, wie es durch deren Verfassungsgerichte interpretiert wird. Die daraus folgenden potenziellen Verfassungskonflikte werden für die Finanzkrise und für das Verhältnis von europäischem und deutschem Grundrechtsschutz in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert. Von übergreifender methodischer Relevanz für das Verhältnis von Recht und Ökonomie wie auch für die Rechtsprechung des EuGH und die Verwaltungspraxis der Kommission ist der Gegensatz von utilitaristisch angeleiteter Wohlfahrtsmaximierung und subjektiven Freiheitsrechten. Die Tradition der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Rechts wird verglichen mit der civil society und constitutional liberty in der anglo-amerikanischen Tradition.

      Europäische Prüfsteine der Herrschaft und des Rechts
    • 2008

      Ein Kreis von Praktikern und Professoren, deren beruflicher Schwerpunkt mit Brüssel zusammenhängt, hat die 50. Wiederkehr der Unterzeichnung der Römischen Verträge im Jahr 2007 zum Anlass genommen, Grundfragen der Europäischen Integration konzeptionell, politisch, ökonomisch und juristisch neu zu durchdenken.

      Verfassung und Politik im Prozess der europäischen Integration
    • 2007

      A legal theory without law

      • 66bladzijden
      • 3 uur lezen

      Ernst-Joachim Mestmäcker reviews Richard Posner's and Friedrich A. von Hayek's legal theories. Both are famous for their contributions to law and economics. They are, however, adversaries in their concepts of law and how it is to be informed by economics. Posner finds the only scientific legal theory in the external (economic) analysis of law. With Friedrich von Hayek the role of rules of conduct and legislation is to be determined by the principles that govern a free and competitive order. There are, contrary to Posner, important contributions from legal scholarship, legal history and comparative law.

      A legal theory without law
    • 2006

      Beiträge zum Urheberrecht

      • 430bladzijden
      • 16 uur lezen

      Ernst-Joachim Mestmäcker hat eine Reihe von Beiträgen zum Urheberrecht publiziert. Diese sind freilich weit verstreut veröffentlicht, in Sammelbänden, Festschriften und in- und ausländischen Zeitschriften. In dem vorliegenden Band werden diese Beiträge zusammengeführt und so erstmals in einer Gesamtschau zugänglich gemacht. Die Gesamtschau zeigt die Breite der Themenstellungen, die Mestmäcker behandelt. Sie macht zugleich aber auch die Kohärenz des Gesamtschaffens deutlich. Urheberrecht und Wahrnehmungsrecht werden bei Mestmäcker stets im wirtschaftsrechtlichen Kontext gesehen und zudem von Anfang an auch unter Berücksichtigung des Europarechts. Ein Schwerpunkt der Untersuchungen - in der beeindruckenden Spanne wissenschaftlichen Schaffens 1960 bis heute - liegt im Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften. Die Publikation erscheint im Jahr 2006, zum 80. Geburtstag von Ernst-Joachim Mestmäcker.

      Beiträge zum Urheberrecht
    • 2003

      Die gegenwärtige Verfassung der Europäischen Union organisiert die Institutionen und normiert Grundlagen für gemeinsame Politiken, denen teilweise Verfassungsrang zukommt. Die für die Wirtschaft geltenden Verfassungsprinzipien werden als Teil des geltenden Gemeinschaftsrechts, als Gegenstand des Systemwettbewerbs und des politischen Prozesses behandelt. Die Neuauflage der Aufsatzsammlung wurde um wesentliche Beiträge zum Wettbewerbsrecht erweitert.

      Wirtschaft und Verfassung in der Europäischen Union
    • 1999

      Netzwettbewerb und Netzzugang erweisen sich nach Aufhebung des Staatsmonopols als neue Schlüsselfragen der Telekommunikation. Die Entwicklung neuer Märkte und neuer Dienste vollzieht sich im Spannungsfeld von Regulierung und Wettbewerb auch und gerade auf der Netzebene. Die wichtigsten Gründe für fortdauernde Regulierungen ergeben sich aus dem Monopolcharakter von Netzstrukturen. Gleichzeitig ist es aber das Ziel der europäischen und deutschen Telekommunikationspolitik, chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf allen Märkten und allen Stufen der Telekommunikation zu gewährleisten oder zu schaffen. Deshalb ist der erzwungene Netzzugang nur dort zu rechtfertigen, wo dem Aufbau und Ausbau alternativer Netze unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Handelt es sich aber um 'bestreitbare Märkte', so verdient der Wettbewerb Vorrang vor der Vergemeinschaftung einer 'wesentlichen Einrichtung'. Daraus folgt zugleich, daß Vereinbarungen über den Zugang zu Netzen möglichen Wettbewerb, nämlich Netzwettbewerb, beschränken können. Es sind diese Fragen, denen die Untersuchung am Beispiel des Mobilfunks nachgeht.

      Netzwettbewerb, Netzzugang und "Roaming" im Mobilfunk