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Ludwig Ebermayer

    15 april 1858 – 30 juni 1933
    Krankenhausrecht Einschliesslich Arzt- und Heilmittelrecht
    Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar 3
    Strafgesetzbuch
    Strafgesetzbuch 2
    Strafgesetzbuch 1
    • Der 'Leipziger Kommentar' bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.

      Strafgesetzbuch 1
    • Der „Leipziger Kommentar“ bietet als der traditionelle Großkommentar zum Strafgesetzbuch die umfassendste Darstellung des geltenden Strafrechts. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und namhafte Herausgeber und Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleistet wird.

      Strafgesetzbuch 2
    • Frontmatter -- Vorwort zur 10. Auflage -- Verzeichnis der Bearbeiter der 10. Auflage -- Inhaltsübersicht -- Verzeichnis -- Erscheinungsdaten der Kommentierungen (zeitlich) -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- ALLGEMEINER TEIL. Erster Abschnitt. Das Strafgesetz -- ERSTER ABSCHNITT. Das Strafgesetz -- Erster Titel. Geltungsbereich. §§ 1–10 -- Zweiter Titel. Sprachgebrauch. §§11–12 -- ZWEITER ABSCHNITT. Die Tat -- ERSTER TITEL. Grundlagen der Strafbarkeit. §§13–21 -- ZWEITER TITEL. Versuch. §§ 22–24 -- DRITTER TITEL. Täterschaft und Teilnahme. §§ 25–31

      Strafgesetzbuch
    • Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

      Krankenhausrecht Einschliesslich Arzt- und Heilmittelrecht