Lothar Kuhlen Boeken






Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Die Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt.
Korruption und Strafrecht Die zunehmende Einsicht in die sozialen Probleme, zu denen Korruption führen kann, hat weltweit eine Vielzahl gesetzgeberischer Anstrengungen zur Korruptionsbekämp-fung ausgelöst. Sie haben das Strafrecht in vielen Ländern erheblich verändert, in Deutschland zuletzt durch die Ausweitung der strafbaren Auslandsbestechlichkeit und -bestechung sowie der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und durch die Einführung neuer Strafvorschriften gegen Korruption im Gesundheitswesen sowie im Sport. Diese neuen Entwicklungen spiegeln sich in den sechs Themen, die in diesem Buch behandelt werden: – Korruption im privaten Sektor – Auslandsbestechung – Korruption im medizinischen Sektor – Korruption und Sport – Korruption und Strafprozess – Korruption und Compliance Jeder dieser Gegenstände wird von einem deutschen und spanischen bzw. lateinameri-kanischen Autor behandelt. Dabei zeigen sich neben einer Reihe von Fragen, die länderübergreifend auftreten, auch solche, die bisher in Deutschland noch keine Rolle spielen (wie die Einschränkung der Verjährung und Rechtskraft von Korruptionsdelikten). Die Beiträge enthalten rechtsdogmatische Analysen und Vorschläge, einige zeigen darüber hinaus eine große Skepsis gegenüber der anhaltenden Expansion des Korruptionsstrafrechts.
Die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist Tathandlung der Nötigung, während das Versprechen eines Vorteils Tathandlung der Bestechung darstellt. Im geltenden Recht werden beide Deliktsarten unterschiedlich geregelt, und sie scheinen klar voneinander zu unterscheiden zu sein. Allerdings lassen sich oft Drohungen auch als Versprechungen und umgekehrt interpretieren. Die damit verbundenen Probleme werden normalerweise in den Kontexten von Nötigung oder Bestechung behandelt. In dieser Analyse wird das Verhältnis beider Deliktsgruppen jedoch durch eine übergreifende Konzeption bestimmt, die die naturalistische Unterscheidung zwischen (angekündigtem) Tun und Unterlassen mit der normativen Differenzierung zwischen freigestelltem, gebotenem und verbotenem Verhalten verbindet. Diese „Vereinigungstheorie“ führt zu einer exklusiven Definition beider Tathandlungen: Wer mit einem Übel droht, kündigt ein nachteiliges Tun oder Unterlassen an, das freigestellt oder verboten ist. Wer einen Vorteil verspricht, stellt ein vorteilhaftes Tun oder Unterlassen in Aussicht, das ebenfalls freigestellt oder verboten ist. Diese Konzeption wird durch eine Kasuistik von zehn Fällen veranschaulicht, die größtenteils aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung stammen, und zeigt deutliche Unterschiede zur bisherigen Praxis auf.
Cuestiones fundamentales del delito de fraude fiscal
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PARTE A. EL FRAUDE FISCAL EN EL DERECHO VIGENTE CAPÍTULO I. LA REGULACIÓN LEGAL Capítulo II. Casuística Capítulo III. Origen y evolución Capítulo IV. Cuestiones dogmático penales sobre el fraude fiscal Capítulo V. Problemas constitucionales del fraude fiscal PARTE B. EMPIRIA Y EXPLICACIÓN DEL FRAUDE FISCAL Capítulo VI. Estadísticas y cifra negra Capítulo VII. Explicaciones del fraude fiscal PARTE C. EL FRAUDE FISCAL COMO PROBLEMA POLÍTICO CRIMINAL Capítulo VIII. Problemática político criminal fundamental del fraude fiscal Capítulo IX. ¿Fraude fiscal como delito grave? Capítulo X. ¿Modificación del § 370 AO? Capítulo XI. La autodenuncia exonerante de pena (§ 371 AO) Capítulo XII. Amnistías fiscales Capítulo XIII. Resumen y perspectiva
Das Thema Compliance und Strafrecht ist hochaktuell und wird seit einigen Jahren in einer Vielzahl meist recht praxisbezogener Publikationen erörtert. Die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes greifen praktisch wichtige Aspekte dieses Themas auf und behandeln, damit zusammenhängend, auch außerstrafrechtliche, insbesondere arbeitsrechtliche Fragen von Compliance. Im Zentrum steht aber der Versuch einer vertieften strafrechtswissenschaftlichen Untersuchung von Fragen, die die heutigen Compliance-Bestrebungen aufwerfen. Im Einzelnen geht es dabei um folgende • Grundprobleme von Compliance und Strafrecht • Compliance und Aufsichtspflichten im Unternehmen • Rechtsstellung, insbesondere Garantenstellung und Vermögensbetreuungspflicht von Compliance-Beauftragten • Compliance und Mitarbeiterrechte (insbesondere Datenschutz und Whistleblowing) • Compliance und Internal Investigations • Compliance durch Strafsanktionen gegen Unternehmen Jedes dieser Einzelthemen wird in zwei Beiträgen behandelt, einmal aus der Sicht eines deutschen, einmal aus der eines spanischen bzw. lateinamerikanischen Autors. Das verdeutlicht die internationale Dimension der Thematik und gibt interessante Aufschlüsse über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in deren rechtswissenschaftlicher Analyse und rechtspraktischer Bewältigung.
Grundfragen der strafbaren Steuerhinterziehung
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Steuerhinterziehung ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Recht, dennoch bleibt sie weitgehend unentdeckt. Selbst wenn sie den Behörden bekannt wird, werden leichte Fälle oft nicht bestraft, während schwere Fälle häufig aufgrund strafbefreiender Selbstanzeigen oder großzügiger Amnestien ungestraft bleiben. Dieses Phänomen wirft grundlegende kriminalpolitische Fragen auf. Die vorliegende Arbeit bietet eine rechtswissenschaftliche Analyse dieser Fragen und beleuchtet zentrale strafrechtliche sowie verfassungsrechtliche Probleme und die Entstehungsgeschichte des Tatbestands. Zudem werden empirische Forschungen und sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze betrachtet. Die Untersuchung zeigt gravierende Widersprüche im geltenden Recht zur Steuerhinterziehung auf. Es wird argumentiert, dass nur schwere Steuerhinterziehungen strafwürdig sind, was die Grundlage für eine Diskussion kriminalpolitischer Forderungen bildet. Diese Forderungen wurden zuletzt im Zusammenhang mit den Schweizer "Steuer-CD's" 2010 laut, die darauf abzielen, schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen zu klassifizieren, die strafbefreiende Selbstanzeige abzuschaffen und eine Amnestie für Steuerstraftaten einzuführen.
Die rechtlichen Fragestellungen, die durch die Passagierschifffahrt auf Binnenwasserstraßen aufgeworfen werden, sind seit jeher ein wichtiger und vielfältiger Teilbereich des Binnenschifffahrtsrechts. Der vorliegende Band widmet sich diversen Rechtsfragen aus diesem Bereich. Zu Beginn stellt Dr. Sandra Reinheimer, M. C. L. (Mannheim/Adelaide), das Verbindungskonzept der Bundeswasserstraßenverwaltung vor. Anschließend geben die zweite Vorsitzende der Vereinigung Mittelständische Personenschifffahrt e. V., Frau Doris Bommas-Collée, und der Leiter der Abteilung Schifffahrt der WSD Mainz, Herr Michael Putzschke, in zwei Beiträgen einen Einblick in die Probleme des Vorschleusungsrechts der Fahrgastschifffahrt. Mit den Auswirkungen der IGV 2005 und der sie umsetzenden Rechtsverordnung auf die Binnenschifffahrt beschäftigt sich Herr Norbert Höhl vom Bundesministerium für Gesundheit. Abschließend widmet sich Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, der Haftung in der Fahrgastschifffahrt im Lichte des Athener Übereinkommens.