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Bookbot

Wilfried Ahrens

    Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
    Herrn Nannens Gewerbe
    ASTRA
    Der Unfallort hat sich bereits entfernt
    Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung
    Der Angeklagte trägt die Kisten des Verfahrens
    • Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: § 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" durch die Angabe "§10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 2, nach § 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5" ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine "Gelegenheitsbrusttätowierte", lernt so manchen "Leidenden Oberstaatsanwalt" kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: "Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr." Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.

      Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung
    • Der Unfallort hat sich bereits entfernt

      Neue juristische Stilblüten

      • 159bladzijden
      • 6 uur lezen
      2,4(5)Tarief

      „Straßenbahnen werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.“ Wem die rechtliche Bedeutung dieser Anordnung nicht sofort einleuchtet, der hat vielleicht um so mehr Spaß an Wilfried Ahrens’ zweitem Streifzug durch die Stolperer und Ausrutscher gerichtlichen Schriftverkehrs. Ganz gleich, ob die Bittstehler Betrug und Diebstahl verwechselt, zapsarap gemacht haben oder sich an den Zivivilsenat wenden - nicht Straftat, Strafe, Rechtslage stehen hier im Mittelpunkt, sondern die erstaunlichsten und erheiterndsten Fehlschlüsse aus den Federn von Polizei, Anwaltschaft, des Gerichts und des streitbaren Bürgers selbst.

      Der Unfallort hat sich bereits entfernt
    • ASTRA

      Fernsehen ohne Grenzen

      Die Geschichte der Fernsehsatelliten-Technik, aufgerollt am Beispiel der Astra-Satellitenfamilie

      ASTRA
    • Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau

      Die neuesten juristischen Stilblüten

      "Hierauf verlor die Radfahrerin das Übergewicht und kam zu Fall." "Die Antragstellerin hatte mit Herrn Schmöller eine ausgesprochene Liebesbeziehung, bis es zur Heirat kam." "Ich habe noch viel an den Fiasko zu zahlen." Die juristische Sprache ist in ihrer ernsthaften Genauigkeit oft schon absurd genug. Wenn dann noch sprachliche Fehlleistungen dazukommen, sind juristische Schriftsätze, Polizeiberichte oder Eingaben von Bürgern eine unschätzbare Quelle kurioser Formulierungen. In seiner launig präsentierten dritten Sammlung stellt Wilfried Ahrens erneut die groteskesten und witzigsten juristischen Stilblüten vor:

      Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
    • In dieser Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine Gelegenheitsbrusttätowierte, lernt so manchen Leidenden Oberstaatsanwalt kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr. Wenn sich der Schlaganwalt dann auch noch mit einem Serienbeinbrecher herumschlagen muss, der Anwalt von seinem Mandanten entbunden werden kann und Zeugen erklären, dass sie zu zeugen bereit sind, dann kann man mit Fug und Recht von Sternstunden sprachlicher Minderleistung sprechen.

      Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
    • Wilfried Ahrens nimmt die Leser mit auf einen vergnüglichen Trip durch den juristischen Sprachkosmos. Er berichtet über Sternstunden sprachlicher Minderleistung und rundet das Ganze ab mit einer Fülle (aber)witziger Fallbeispiele. Da kriegen sich Skinheads in die Haare, wird mit dem besohlten Fuß getreten und eine Schulter ausgegoogelt. Ein Gericht verurteilt wegen vorsätzlicher Trockenheit im Straßenverkehr, wogegen eine Fahrerin 300 l Schnaps im Magen-Darm-Traktor hat. Da steht ein Getöteter schwankend vor dem Angeklagten, vergolden, Pardon, vergeuden Anzeigeerstatter ihre Zeit mit der Staatsanwaltschaft und hat eine Bewährungshelferin jahrelang einen Klienten zu bereuen. Kurzum: Wer glaubt, bei diesem Oberstaatsanwalt hätte man nichts zu lachen, befindet sich auf dem Holzdampfer.

      In dubio torero
    • ´"Die Gerichtssprache ist deutsch", heißt es lapidar im Gerichtsverfassungsgesetz. Zu stilistischen Anforderungen schweigt das Gesetz - zu Unrecht, wie die vorliegende Sammlung juristischer Stilblüten beweist. Wilfried Ahrens hat hier das Beste aus seinen Funden von Sprachkuriositäten in juristischen Schriftsätzen, Polizeiberichten, Urteilen und Eingaben der Bürger zusammengestellt. "Der Geschädigte stellte Strafantrag und liegt dem Vorgang bei"� ist schon fast ein Klassiker. Es ist von den Aldi-Tüten (Attitüden) eines Zeugen die Rede, der noch dazu bei den sieben Zwergen (Siemens-Werken) arbeitet - eine Sternstunde juristischer Protokollkunst. "Der Angeklagte ist Beamter, verheiratet mit einem Kind"� - Kommafehler oder bedenkliche Familienverhältnisse? Das Buch ist ein Kompendium der sprachlichen Minderleistung: belehrend, kein bißchen boshaft, und obendrein ein getreues Spiegelbild der Justiz und ihrer "�Vollzugsorkane"�.

      Der Geschädigte liegt dem Vorgang bei
    • Die juristische Sprache ist in ihrer ernsthaften Genauigkeit oft schon absurd genug. Wenn dann noch sprachliche Fehlleistungen dazukommen, sind juristische Schriftsätze, Polizeiberichte oder Eingaben von Bürgern eine wahre Quelle kurioser Formulierungen. In seiner launig präsentierten, mittlerweile dritten Sammlung stellt Wilfried Ahrens die groteskesten und witzigsten juristischen Stilblüten vor: von der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung der Verordnung" bis zum Angeklagten, der "in Bekleidung seiner Frau" erscheint und dem Schuldner, der "mitteilt, er sei unbekannt verzogen".

      Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau