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Hans Joachim Strauch

    4 januari 1939
    Staatliche und akademische Prüfungsordnungen
    Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens
    Richterliche Urteilsfindung
    • 2023

      Richterliche Urteilsfindung

      Methoden und Praktiken

      Welche Methoden und Praktiken führen zur richterlichen Urteilsfindung? Dieses Lehrbuch ist nicht primär durch den akademischen Blickwinkel, sondern durch Fragestellungen aus der richterlichen Praxis geprägt. Dabei wendet sich der Autor nicht nur an Richterinnen und Richter, sondern insbesondere an Referendare und Referendarinnen. Das Ziel ist, den Prozess der Urteilsfindung in allen seinen Stationen, gerade in denen der Sachverhaltsermittlung, zu verstehen und so das eigene praktische Arbeiten besser zu strukturieren und verständlicher zu kommunizieren.

      Richterliche Urteilsfindung
    • 2017

      Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil endet, wird als »Erkenntnisverfahren« bezeichnet. Dieses Konzept verdeutlicht die theoretische Perspektive des Buches: Es geht um die erkenntnistheoretischen Bedingungen der richterlichen Urteilsbildung. Fragen wie »Wie erkennt der Richter den Sachverhalt?« und »Wie erkennt er das Recht?« stehen im Mittelpunkt. Wahrheit und Recht werden nicht einfach gefunden, sondern in komplexen kognitiven Prozessen konstruiert. Um diese Prozesse zu analysieren, müssen wir verschiedene Beschreibungs- und Erklärungsmuster untersuchen, darunter Erkenntnistheorie, Kognitionswissenschaften, Linguistik, Semiotik, Denkformen und soziologische Ansätze von Luhmann und Bourdieu. Eine Methodenlehre der richterlichen Praxis umfasst alle kognitiven Prozesse, die für Entscheidungen relevant sind. Die zentrale Perspektive des Buches betrachtet Methode als Herstellung von Kohärenz. Durch die Auseinandersetzung mit der philosophischen Diskussion über »Kohärenz« entwickelt Hans-Joachim Strauch einen theoretischen Ansatz, der auch Antworten auf die Frage nach der »richtigen Entscheidung« bietet.

      Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens