Rudolf Egg Boeken






Von Kachelmann bis Breivik: Der spannende Bericht eines Insiders über die wahre Macht der Gerichtsgutachter Wie konnten Gutachter Gustl Mollath fälschlicherweise attestieren, gemeingefährlich zu sein, und damit die Basis dafür schaffen, dass er jahrelang weggesperrt wurde? Wie konnten sie im Fall Kachelmann zu sich widersprechenden Ergebnissen in Bezug auf den Vergewaltigungsvorwurf kommen? Was sind Prognosen zur Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern wert? Fragen, die weit über aufflackernde Sensationslust hinausreichen. Denn sie zeugen von Verunsicherung. Gerichtsurteile, die auf solchen Gutachten basieren, können Existenzen vernichten – und potenziell jeden zum Opfer machen. Rudolf Egg, Psychologieprofessor und Gerichtsgutachter mit jahrzehntelanger Erfahrung, greift die öffentliche Debatte auf, vermittelt Innenansichten seiner Arbeit und zeigt, wie schwierig die psychologische Beurteilung von Opfern, Tätern und Zeugen oft ist. Er verdeutlicht anhand spannender Fallbeispiele, was ein Gutachter leisten kann und wo seine Grenzen liegen.
Die Resozialisierung von Straffälligen, also Bemühungen, sie zu befähigen, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, ist das zentrale Ziel von Straf- und Maßregelvollzug sowie von ambulanten Maßnahmen der Straffälligenhilfe. Im Idealfall handelt es sich dabei um maßgeschneiderte, d. h. individualisierte Hilfen für Straffällige. Neben Standardprogrammen, die für eine Vielzahl von Personen geeignet sind, muss es daher stets auch spezielle Angebote geben, die lediglich für einen vergleichsweise kleinen Teil von Betroffenen angezeigt sind. Diese Gruppe der „Straffälligen mit besonderen Bedürfnissen“ sowie die damit verbundenen Aufgaben und Fragestellungen standen im Mittelpunkt einer Fachtagung der KrimZ im Oktober 2013, deren Ergebnisse der vorliegende Band dokumentiert. Er gibt einen Einblick in zentrale Problembereiche und beschäftigt sich aus der Perspektive unterschiedlicher Expertinnen und Experten mit verschiedenen Konzepten und Lösungsansätzen.
Psychologisch-psychiatrische Begutachtung in der Strafjustiz
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Die Tätigkeit psychologischer und psychiatrischer Sachverständiger vor Gericht hat zwar eine lange Tradition und ist auch durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ein fest verankerter Bestandteil moderner Strafrechtspflege, sie ist aber dennoch immer wieder Gegenstand kontroverser und kritischer Diskussionen. Der vorliegende Band, der auf eine Fachtagung der KrimZ im Juni 2011 zurückgeht, informiert über zentrale Methoden und rechtliche Grundlagen sowie über den aktuellen Stand wesentlicher Problembereiche psychowissenschaftlicher Expertisen im Rahmen der Strafjustiz (insbesondere Zeugenaussage, Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit, Kriminalprognose). Die Autorinnen und Autoren haben profunde empirische und praktische Erfahrungen in den von ihnen referierten Themengebieten und informieren gewissermaßen aus erster Hand. Eine umfangreiche Auswahlbibliographie im Anhang ergänzt die Sachbeiträge.
In den letzten Jahren hat die öffentliche Aufmerksamkeit verstärkt Formen der Kriminalität ins Visier genommen, die durch Ideologien oder Vorurteile geprägt sind. Dazu zählen „Hasskriminalität“ gegen (vermeintliche) Angehörige von Minderheiten, „politisch motivierte Kriminalität“ gegen staatliche Repräsentanten oder Symbole sowie Straftaten militanter Islamisten, insbesondere seit dem 11. September 2001. Die Motive dieser Straftaten werden oft unter dem Begriff „Extremismus“ zusammengefasst, der über das polizeiliche Verständnis hinausgeht. In Zusammenarbeit mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) am 24. und 25. November 2005 eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema „Extremistische Kriminalität – Kriminologie und Prävention“ im Hessischen Landeshaus in Wiesbaden. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Tagung, ergänzt durch eine „Bibliographie zur extremistischen Kriminalität“, die aus einer Kooperation der Bibliotheken des Bundeskriminalamtes und der KrimZ hervorgegangen ist. Ziel der Tagung war es, den aktuellen Erkenntnisstand zu zentralen Aspekten der Thematik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und zukünftige Präventionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Dokumentationsband richtet sich an alle Interessierten aus Praxis und Wissenschaft.
Der Übergang vom Strafvollzug bzw. von der Unterbringung im psychiatrischen Maßregelvollzug in die Entlassung zur Bewährung ist für die Resozialisierung von Gefangenen bzw. Untergebrachten und damit nicht zuletzt auch für die Sicherheit der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die ambulante Nachsorge im Anschluss an den stationären Aufenthalt stellt hierbei ein wichtiges Bindeglied dar. Schließlich sind die Ursachen der (erneuten) Straffälligkeit in aller Regel nicht eng umgrenzte Störungen, die nach intramuraler Behandlung beseitigt sind, vielmehr bedürfen stationäre Maßnahmen der Ergänzung und Fortsetzung durch nachgehende, extramurale Betreuung und Hilfsangebote, namentlich bei Straftätern mit erhöhtem Rückfallrisiko. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) veranstaltete am 19. und 20. November 2003 im Hessischen Landeshaus in Wiesbaden eine Fachtagung zu dem Thema „Ambulante Nachsorge nach Straf- und Maßregelvollzug – Konzepte und Erfahrungen“. Der Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Sichtweise und Erfahrung mehrerer Experten aus Praxis und Wissenschaft vorgestellt und diskutiert wurde. Die Schriftfassungen dieser Vorträge werden ergänzt durch eine Auswahlbibliografie. Ziel der Tagung war es, einen Überblick des aktuellen Sach- und Erkenntnisstandes zu geben, ein Forum für kritische Diskussion und Fortbildung zu bieten und Perspektiven aufzuzeigen.
Das Opfer im Strafprozess ist in der jüngsten Zeit mehr denn je in den Brennpunkt kriminalpolitischer und kriminologischer Diskussion gerückt. Merkmale dieser „Repersonalisierung des strafrechtlichen Denkens“ waren neben den letzten gesetzgeberischen Initiativen, welche die Rechtsstellung des Verletzten im Strafprozess beständig aufwerteten, nicht zuletzt eine – auch im deutschsprachigen Raum längst etablierte – lebhafte viktimologische Forschung. Kaum ein anderer strafprozessualer Bereich wird dabei so sehr von unterschiedlichen Disziplinen und Berufsständen, mit denen schließlich auch das Opfer in den verschiedenen Phasen des Strafprozesses konfrontiert wird, geprägt. Die Kriminologische Zentralstelle veranstaltete vom 13. bis 15. November 2002 im Hessischen Landeshaus in Wiesbaden eine Fachtagung zu dem Thema „Opfer von Straftaten – Kriminologische, rechtliche und praktische Aspekte“. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse dieser Veranstaltung, in deren Rahmen das komplexe Thema aus der Perspektive namhafter Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde. Die Schriftfassungen dieser Vorträge werden ergänzt durch einen Diskussionsbericht sowie eine Auswahlbibliografie zum Tagungsthema.
In der kriminalpolitischen Diskussion, in der Praxis der Strafrechtspflege und nicht zuletzt auch in der medialen Darstellung von Kriminalität nehmen Tötungsdelikte schon immer eine besondere Rolle ein, obwohl lediglich 0,1 % aller polizeilich registrierten Straftaten Mord und Totschlag betreffen. Der Hauptgrund dafür ist wohl darin zu sehen, dass die vorsätzliche Tötung eines Menschen keine bloße Normverletzung ist, sondern den Bruch eines zentralen gesellschaftlichen Tabus bedeutet. Wer einen anderen Menschen tötet, überschreitet damit eine letzte Grenze transkulturell geltender Regeln. Die Unwiederbringlichkeit eines ausgelöschten Lebens konstituiert eine Tatschwere, die sich nicht nur in ihrem Ausmaß, sondern auch in ihrer Qualität von anderen Delikten deutlich abhebt. Diese Sonderstellung der Tötungskriminalität gebietet eine außergewöhnliche Sensibilität im Umgang mit Tätern und Opfern - fernab von pauschalen Bewertungen und Handlungskonzepten. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse einer vom 25. bis 27. April 2001 in Wiesbaden durchgeführten Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle, in deren Rahmen das komplexe Thema „Tötungsdelikte“ aus der Perspektive namhafter Experten verschiedener Fachrichtungen betrachtet wurde. Die Schriftfassungen dieser Vorträge werden ergänzt durch eine Auswahlbibliografie zum Tagungsthema.
In Kriminologie und Strafrecht sind die Zusammenhänge zwischen Alkohol und Kriminalität ungewöhnlich komplex und vielfältig. Das Thema berührt sowohl Grundfragen des Rechts als auch zahlreiche praktische Einzelaspekte der Strafverfolgung, des Strafprozesses, der Strafvollstreckung sowie des Straf- und Maßregelvollzuges. In kaum einem anderen Gebiet gibt es überdies so viele Verknüpfungen zwischen Medizin, Psycho- und Sozialwissenschaften und Jurisprudenz. Dabei ist das Generalthema „Alkohol, Strafrecht und Kriminalität“ gerade in den letzten Jahren wieder zu besonderer Aktualität avanciert, sei es, weil alte Probleme nicht zufriedenstellend gelöst wurden, sei es, weil neue Probleme hinzugekommen sind. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Kriminologische Zentralstelle vom 27. - 29. Oktober 1999 im Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden zu diesem Fragenkreis eine Fachtagung. Ziel der Veranstaltung war es, aus unterschiedlichen Perspektiven Einblicke in das Thema zu gewähren, besonders problematische Bereiche näher zu beleuchten und ein kritisches Forum für eine fachübergreifende Diskussion zu bieten. Der vorliegende Band enthält die überarbeiteten Beiträge zu dieser Fachtagung sowie einen ausführlichen Diskussionsbericht und eine Auswahlbibliographie zum Thema.