Der Kommentar erläutert ausführlich die §§ 1-28 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) und die relevanten Kostenregelungen. Das Gesetz ermöglicht geschädigten Anlegern, ihre Ansprüche kollektiv durchzusetzen. Die wachsende Zahl an Musterverfahrensanträgen unterstreicht seine praktische Bedeutung.
Bruno Rimmelspacher Volgorde van de boeken
11 oktober 1938


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