Das kompakte Lehrbuch für das Bachelor-Studium von Dr. Franz Schnauder richtet sich an Studierende der staatlichen Berufsakademien, insbesondere der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, sowie an Fachhochschulen und Universitäten im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Es vermittelt privatrechtliches Basiswissen und erklärt den rechtlichen Rahmen für wirtschaftliche Vorgänge. Die Inhalte umfassen eine grundlegende Einführung in das Bürgerliche Recht, die juristische Arbeitsmethode, die Fallaufbereitung, sowie Grundzüge des Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts, oft als Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet. Im Mittelpunkt steht der schuldrechtliche Vertrag, während zusätzlich die Strukturen des Zivilprozessrechts und des Insolvenzrechts behandelt werden. Das Lehrbuch zielt darauf ab, Studierende durch praxisnahe und wissenschaftliche Methoden zu wirtschaftlichem Handeln zu befähigen. Es enthält Besprechungsfälle zu Kauf und Auktion im Internet, eine klare Gliederung zur Unterstützung des Lernens und Randnummern für schnelles Auffinden von Informationen. Am Ende der ersten Kapitel finden sich Multiple-Choice-Fragen aus einem verwandten Falltraining-Band. Eine Vielzahl von Fällen, Musterlösungen, anschauliche Beispiele, Tabellen, Prüfungsschemata und Anleitungen zum Selbststudium ergänzen die Darstellung.
Franz Schnauder Boeken




Grundzüge des Privatrechts für den Bachelor
Bürgerliches Recht mit Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht
Das Buch bietet eine umfassende und kompakte Einführung in die wesentlichen Themen des Bachelor-Studiums. Es ist besonders geeignet für Studierende, die eine klare und strukturierte Übersicht über die wichtigsten Konzepte und Methoden benötigen. Mit praxisnahen Beispielen und leicht verständlichen Erklärungen unterstützt es die effektive Vorbereitung auf Prüfungen und das Verständnis komplexer Inhalte. Ideal für den Einsatz im Studium, fördert es die Selbstständigkeit und das eigenverantwortliche Lernen der Studierenden.
Das Recht der Geschäftsbesorgung beim Vertrieb von Kapitalanlagen und Kreditvertragsprodukten
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Die allgemeine Lehre von der Geschäftsbesorgung ist eine juristische Entdeckung besonderer Art, die es bis heute schwer hat, sich vom historischen Ballast des gemeinrechtlichen Mandats zu befreien. Ihr angestammter Platz im bürgerlichen Recht ist nicht das ihr vom Gesetzgeber zugewiesene Auftragsrecht, sondern das Allgemeine Schuldrecht. Nicht nur Dienst- oder Werkverträge, sondern alle anderen Verträge kommen als Grundlage einer Geschäftsbesorgungstätigkeit in Betracht, für die wesentlich ist, dass sie im Rechtskreis und Interesse eines anderen erfolgt. Die sorgfaltswidrige (fahrlässige) Geschäftsbesorgung und nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (Vertrauenshaftung) oder die Konstruktion eines selbständigen Beratungsvertrages bildet die Grundlage der Haftung für vertragsschlussbezogene Informationen. Rat und Empfehlung können bereits eine Geschäftsbesorgung sein. Das hat nicht nur Bedeutung für das große Feld der Vermittlung von Kapitalanlagen, sondern auch für das Pflichtenregime der das Investment finanzierenden Bank.