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Wilhelm Volkert

    26 februari 1928 – 1 augustus 2020
    Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg
    Adel bis Zunft
    Im Dienst der bayerischen Geschichte
    Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346
    Geschichte Bayerns
    Kleines Lexikon des Mittelalters
    • Geschichte Bayerns

      • 127bladzijden
      • 5 uur lezen
      3,7(3)Tarief

      Vom Stammesgebiet der Bajuwaren zum modernen Verfassungsstaat: Die Geschichte Bayerns ist beispielhaft für die Geschichte der heutigen Länder und die Entwicklung des föderalistischen Prinzips in Deutschland. Im Laufe von zweitausend Jahren wuchs eine eigene bayerische Tradition, die illustriert, daß sich deutsche Geschichte in hohem Maße aus der Geschichte der Stämme und Länder im deutschen Kulturraum speist.Nach der Kelten- und Römerherrschaft und dem von den Bajuwaren, Franken und Alamannen geprägten Frühmittelalter bildet das Stammesherzogtum der Bayern bis zum 12. Jahrhundert die Grundlage für das politische, kirchliche, kulturelle und soziale Gefüge des Landes. Aus der Fürsten- und Adelsherrschaft des Mittelalters erwächst dann die Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder als prägendes Element der deutschen Geschichte.Das Herzogtum und Kurfürstentum Bayern des 14. bis späten 18. Jahrhunderts läßt besonders deutlich erkennen, wie das Mit- und Gegeneinander von Territorialherrschaft der Landesfürsten und Kaiser- bzw. Königsherrschaft die Staatenentwicklung in diesem Zeitraum bestimmt. Das souveräne Königreich Bayern des 19. Jahrhunderts schließlich wird Mitgliedstaat des Deutschen Reiches von 1871. Im 20. Jahrhundert wird Bayerns politische Geschichte weitgehend in die deutsche Geschichte integriert

      Geschichte Bayerns
    • Wilhelm Volkert, kann mit dem Band eine vollständige Neuedition eines der wichtigsten Dokumente der bayerischen und der Rechtsgeschichte überhaupt vorlegen. Dem Editionstext ist eine über 240 Seiten lange ausführliche wissenschaftsgeschichtliche, quellenkritische und historische Untersuchung vorangestellt, die zum Teil neue Beiträge zum Verständnis dieser Quelle liefert; dem folgt der übersichtlich gegliederte, 130 Seiten einnehmende Editionstext. Ein umfangreiches Register, das zugleich als Glossar dient, komplettiert diesen wichtigen Band.

      Das Rechtsbuch Kaiser Ludwigs des Bayern von 1346