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Bookbot

Dietrich Schoch

    Sozialhilfe
    Sozialhilferecht
    Sozialhilfe mit Jugendhilfe
    Sozialhilfe lernen im Dialog
    Barbetrag zur persönlichen Verfügung oder Taschengeld?
    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Immer mehr Menschen fallen durch die Maschen der sozialen Sicherungsnetze. Bei fehlendem Einkommen und Vermögen sieht das Bundessozialhilfegesetz Hilfe zum Lebensunterhalt vor, und zwar unabhängig davon, ob die Notlage verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist. Viele Menschen nehmen die ihnen regelmäßig zustehende Sozialhilfe nicht in Anspruch, weil sie - unterschiedlich begründete - Ängste haben. Neben der Scham gibt es häufig Befürchtungen, Angehörige würden zu Unterhalt herangezogen. Andere in Not Geratene wissen schlicht nicht, dass sie Hilfe erhalten können. Der ARD-Ratgeber beschreibt am Beispiel verschiedener Lebenssituationen, unter welchen Voraussetzungen man wie viel Sozialhilfe erhalten kann.

      Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Das Sozialhilferecht hat infolge anhaltender Langzeitarbeitslosigkeit an Bedeutung gewonnen. Eine Vielzahl von Änderungen in vorrangigen Sicherungssystemen, zum Beispiel durch die Einführung der Pflegeversicherung, aber auch durch Änderungen des BSHG selbst, machen es erforderlich, der 1996 erschienenen zweiten Auflage eine aktualisierte und erweiterte dritte folgen zu lassen. Im einleitenden Teil wird die Fall-Bearbeitung in Ausbildung und Praxis dargestellt. Hier finden sich auch »Bausteine« für die Lösung von Sozialhilfefällen und Schaubilder. Der Darstellung von vierzehn Lebenssituationen aus den wichtigsten Problembereichen des Sozialhilferechtes, einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts, folgt die jeweilige Fallösung. Lösungstechnik und -stil werden exemplarisch vorgeführt, wobei die Lösungen formal als Klausuren und Hausarbeiten gestaltet sind. Studierenden der Verwaltungsfachhochschulen und der Fachhochschulen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie (wohlfahrtsverbandlichen) Sozialberatern und Sachbearbeitern in Sozialämtern wird damit ein fundierter Leitfaden für die Prüfung und die praktische Rechtsanwendung an die Hand gegeben.

      Sozialhilferecht