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Bookbot

Karl Spühler

    21 april 1935
    Neuerungen im Zivilprozessrecht
    Aktuelle Probleme des nationalen und internationalen Zivilprozessrechts
    Einführung ins internationale Zivilprozessrecht
    Aktuelle Probleme des internationalen Insolvenzrechtes
    Die neue schweizerische Zivilprozessordnung
    Vom Dorfbuben zum Bundesrichter. Autobiographie
    • 2024

      Karl Spühler, aufgewachsen in einer Zürcher Landsgemeinde, wurde durch den Zweiten Weltkrieg und die dörfliche Gemeinschaft geprägt. Seine Werte wie Arbeitsethos, Bescheidenheit und kritische Haltung führten ihn zu einer Karriere als Bundesrichter und Professor. Sein Buch vermittelt jüngeren Generationen die Bedeutung von Verantwortung und Lebensfreude.

      Vom Dorfbuben zum Bundesrichter. Autobiographie
    • 2015

      Der Vergleich hat in der Schweizerischen Gerichtspraxis eine besondere Bedeutung. Dem Leitmotiv „Schlichten ist besser als Richten“ trägt das seit 1. Januar 2011 geltende Zivilprozessrecht in hohem Masse Rechnung. Damit wurde erreicht, dass ein Vergleich relativ unbürokratisch rechtskräftig und vollstreckbar wird. Trotzdem treten beim Abschluss von Vergleichen in der alltäglichen Praxis immer wieder grössere und kleinere Probleme auf. Die vorliegende Studie will zu deren Lösung beitragen. Dies gilt nicht nur für die ordentlichen Gerichte sondern auch für die Schlichtungsbehörden, die Schiedsgerichte und die Mediatoren. Erörtert werden auch die internationalen Gesichtspunkte. Eine sorgfältige Abgrenzung wird auch zwischen den aussergerichtlichen und den gerichtlichen Vergleichen vorgenommen. Dies gilt nicht zuletzt für die unterschied-lichen Anfechtungsmöglichkeiten gegen die beiden Arten von Vergleichen. Dasselbe gilt für ihre Vollstreckung. Es ist empfehlenswert, vor Vergleichung einer Zivilstreitigkeit die beiliegende Schrift zu konsultieren. Sie eignet sich für Schlichtungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Rechtsdienste von Banken und wirtschaftichen Unternehmungen sowie von Anwaltskandidaten und fortgeschrittenen Studenten.

      Der gerichtliche Vergleich
    • 2013

      Bundesgerichtsgesetz (BGG)

      • 697bladzijden
      • 25 uur lezen

      Die erste Auflage des Kurzkommentars zum BGG von Spühler/Dolge/Vock ist noch vor Inkrafttreten des BGG am 1. Januar 2007 erschienen. Damals konnten sich die Autoren lediglich auf den Gesetzestext und die Materialien sowie vereinzelte im Vorfeld veröffentlichte Aufsätze stützen. Inzwischen ist eine Menge an Judikatur und Literatur erschienen, sodass sich eine zweite Auflage aufdrängte. Nicht nur der Umfang hat sich stark vergrössert, sondern auch der Inhalt der Neuauflage ist breiter und vor allem vertieft worden. Dies ist nicht zuletzt das Verdienst des neu zum Autorenteam hinzugestossenen Heinz Aemisegger. Als aktiver Bundesrichter brachte er eine breite Übersicht in die aktuelle Rechtsprechung und deren Weiterentwicklung ein. Der erweiterten Autorenschaft verdankt der Kommentar auch eine Verstärkung im öffentlichen Recht. Die drei Autoren der Erstkommentierung decken auf Grund ihrer jahrzehntelangen Schwerpunkte das für das BGG ebenso gewichtige Zivil- und Strafprozessrecht sowie das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ab. Das Werk wird durch ein eingehendes Sachregister erschlossen.

      Bundesgerichtsgesetz (BGG)
    • 2013

      Internationales Zivilprozessrecht

      Zuständigkeit, Verfahren, Anerkennung und Vollstreckung, Rechtshilfe, Internationales Konkursrecht, Rechtsmittel

      Das internationale Zivilprozessrecht der Schweiz enthält angesichts der zunehmenden Mobilität und der Globalisierung vermehrte Bedeutung. Studenten und Praktiker haben ein zunehmendes Bedürfnis, sich kurz und prägnant über die komplexe Materie zu orientieren. Im Zentrum stehen Fragen der Zuständigkeit und der Vollstreckung. Dabei wird zwischen LugÜ und IPRG eine didaktisch orientierte Abgrenzung vorgenommen. Zusätzlich wird auf die internationale Rechtshilfe eingegangen. Besondere Beachtung wird den Rechtsmitteln mit ihren Besonderheiten im Bereich des internationalen Zivilprozessrechtes gewidmet. Eingehend behandelt werden weiter auch die Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz. Eine Übersicht der Rechtsquellen und ein Sachregister runden die Arbeit ab. Schematisch-zeichnerische Darstellungen helfen, den komplexen Stoff rasch zu erfassen.

      Internationales Zivilprozessrecht
    • 2010

      Am 1. Januar 2011 wird die Schweizerische Zivilprozessordnung in Kraft treten. Das vereinheitlichte Zivilprozessrecht wird unzählige neue Probleme und Fragen aufwerfen. Für Anwaltschaft und Gerichte, Lehre und Studierende, Konkursverwaltungen und Notare sowie Rechtsdienste der Verwaltung und der Privatwirtschaft ist das Werk unverzichtbar. Seit drei Jahrzehnten bildet das Lehrbuch von Prof. Oscar Vogel das Standardwerk des Zivilprozessrechts. Es wurde von Prof. Karl Spühler, ehem. Bundesrichter, fortgeführt. Die grundlegende Überarbeitung der Neuauflage des 'Vogel' erfolgte unter Beizug von zwei bewährten Praktikerinnen, Dr. Annette Dolge, LL. M., Kantonsrichterin in Schaffhausen, und Dr. Myriam Gehri, LL. M., Rechtsanwältin und General Counsel. Sie bürgen für eine breite Berücksichtigung aller Anliegen. Angesichts der globalen Rechtsentwicklung wurde den Belangen des internationalen Zivilprozessrechtes besondere Beachtung geschenkt.

      Schweizerisches Zivilprozessrecht
    • 2010

      Aktuelle Ausgabe: Stand der Gesetzgebung 1. Januar 2013 Hochaktuelle Ausgabe der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) Lugano-Übereinkommen (LugÜ II) Haager Übereinkommen (HZÜ65, HBewÜ70) Alle ab 1. Januar 2013 geltenden Bestimmungen Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie SchKG-Verfahren Sachregister für alle vier Teile der Ausgabe Für alle nationalen und internationalen Prozesse Für Anwälte, Gerichte, Verwaltungen, Notariate, Konkursämter, Treuhänder, Weiterbildung, Studium Neu: Hinweise auf wichtige Entscheide von Bundesgericht und Obergerichten bei den einzelnen ZPO-Bestimmungen

      ZPO
    • 2010

      Schweizerische Zivilprozessordnung

      • 2119bladzijden
      • 75 uur lezen

      Gut 100 Jahre nach der Vereinheitlichung des materiellen Zivilrechts wird auch das Zivilprozessrecht gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Die neue schweizerische Zivilprozessordnung, die die 26 Prozessordnungen der Kantone ersetzen wird, wird auf den 1.1.2011 In Kraft gesetzt. Der neue Basler Kommentar erläutert die umfassende Gesetzesnovelle in allen Details. Neben den bisherigen in den Kantonen vorhandenen Instituten gilt dies besonders für die neuen prozessualen Formen und Lösungen wie die erstmalige Institutionalisierung der Mediation, das vereinfachte Verfahren, die vollstreckbare öffentliche Urkunde, die Einführung des Gerichtsstandes des Vertragserfüllungsortes und der bisher in der Schweiz wenig verbreiteten Schutzschrift sowie der Aufnahme der Binnenschiedsgerichtsbarkeit im 3. Teil der ZPO. Auf dem hohen und bewährten Standard der anderen Basler Kommentare erläutert das Werk konzise, umfassend und praxisnah - die gesamte Schweizerische ZPO; - fasst die wissenschaftlichen Meinungen prägnant zusammen und wertet die neueste Literatur sowie den ersten Bundesgerichtsentscheid zur neuen ZPO (BGE 4A.398/2008 v. 18.12.2008) aus und - liefert den Gesetzestext in allen drei Amtssprachen.

      Schweizerische Zivilprozessordnung
    • 2005

      Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs inklusive aller SchKG-Änderungen der ZPO mit neuem Sanierungsrecht mit Nebenerlassen und weiteren Erlassen inkl. internationales Konkursrecht

      SchKG
    • 2003

      Der Band enthält die im Rahmen der Tagung des Instituts für Schweizerisches und Internationales Verfahrensrecht zur «Neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung», im Januar 2003, gehaltenen Referate. Diese orientieren über die Kernpunkte der geplanten Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts unter Einbezug des damit eng zusammen hängenden Bundesgerichtsgesetzes und weisen auf deren neuralgische Punkte hin. Die sachlich-kritische Auseinandersetzung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Interessenlage der Regionen Zürich/Ostschweiz/Innerschweiz.

      Die neue schweizerische Zivilprozessordnung