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Thomas Ruppel

    Thomas Ruppel
    Katalog der Model
    Ländliche Festtagskleidung aus dem 19. Jahrhundert in der Deuregio Ostfalen
    AGnES in der Regelversorgung
    Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung
    Modellbasierter Reglerentwurf für verformbare Membranspiegel in der adaptiven Optik
    • Die angemessene vertragsärztliche Vergütung ist ein Dauerbrenner. Thomas Ruppel untersucht einen Teilaspekt, die kostendeckende Vergütung, und leitet aus den Grundrechten einen Anspruch auf kostendeckende Vergütung jeder einzelnen vertragsärztlichen Leistung ab. Der Autor kritisiert die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die der vertragsärztlichen Vergütung zugrunde liegende Mischkalkulation auch eine nicht einmal kostendeckende Vergütung einzelner Leistungen erlaubt. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Berufsfreiheit in der Figur der ausgleichspflichtigen Indienstnahme und – erstmals in diesem Umfang untersucht – auch die Eigentumsfreiheit. Der Autor überträgt die Rechtsfigur der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung auf das Vertragsarztrecht. Die Untersuchung wird abgerundet durch eine Untersuchung des Allgemeinen Gleichheitssatzes. Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel ist Rechtsanwalt in Lübeck.

      Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung
    • AGnES in der Regelversorgung

      Mangelhafte Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V in Bundesmantelvertrag und EBM

      Hausärztemangel trifft auf innovative Versorgungsformen: Angestoßen durch das AGnES-Projekt der Universitätsmedizin Greifswald wurde das SGB V so novelliert, dass die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an nichtärztliche Mitarbeiter auch bei Abwesenheit des Arztes erlaubt wurde. Wo es bei der Umsetzung des gesetzgeberischen Willens durch die Selbstverwaltung jedoch noch hapert und dringend Nachbesserungsbedarf besteht, untersucht Dr. Thomas Ruppel jetzt erstmals systematisch – und kommt zum gleichermaßen alarmierenden wie auffordernden Ergebnis, dass die Regelungen im Bundesmantelvertrag überwiegend als rechtswidrig einzustufen sind. Wer als Jurist oder Mediziner, als Verwaltungspraktiker oder betrauter Experte Verantwortung trägt, findet hier eine Fülle praktischer Erkenntnisse und Einschätzungen, um den Herausforderungen des Hausärztemangels effizienter, sicherer und versorgungswirksam zu begegnen.

      AGnES in der Regelversorgung