Klaus Stephan von Danwitz Boeken




Die Habilitationsschrift analysiert die Risiken von Tatprovokation und Straftatgestattung als problematische Beispiele öffentlicher Autorität. Die herrschende Meinung betrachtet Provokation in der Organisierten Kriminalität als zulässig, was sich jedoch als unhaltbar erweist. Gemäß dem Kriterium des Bundesverfassungsgerichts zur Beurteilung administrativer Akte, der relativen Brauchbarkeit, zeigen die Ergebnisse, dass Tatprovokationen nicht zur Verurteilung der Hauptverantwortlichen krimineller Gruppen beitragen. Das provozierte Geschehen führt zu einem Wahndelikt des Provozierten. Provokation und Anstiftung unterscheiden sich rechtlich, da das provozierte Verhalten keinen Normgeltungsschaden verursacht und der Rechtsgüterschutz keine Strafe rechtfertigt. Die strafrechtliche Beteiligungslehre ist auf das Verhältnis zwischen Provokateur und Provoziertem nicht anwendbar, da der Provokateur nicht als Jedermann agiert, sondern als jemand, der gegen die Strafrechtsordnung aufbegehrt. Provokationen zeigen ein Über- und Unterordnungsverhältnis; bei fehlendem Tatverdacht fehlt dem Provozierten die Verantwortlichkeit. Die Fremdbestimmung durch Provokation schränkt die Entscheidungsfreiheit der Zielperson ein, was einen Ausschlussgrund im Strafrecht darstellt. Modelle zur rechtfertigenden Straftatgestattung, die „unbeteiligte Privatpersonen“ schützen wollen, genügen nicht dem Gebot der Gesetzesbestimmtheit. Ein polizeilicher Einsatz ist
Die Konzeption: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme werden erläutert. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung („leading case“). Der Inhalt: Der Band bietet eine komprimierte, wissenschaftlich fundierte Darstellung des Prüfungsstoffes im Fach Kriminologie. Schwerpunkte des Repetitoriums sind die Grundlagen der Kriminologie, die Kriminologie der Einzeldelikte und einzelner Tätergruppen sowie die Viktimologie.