Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität ehrt mit der Herausgabe der Gedächtnisschrift für Jürgen Sonnenschein ein Mitglied, das - bis zu seinem frühen Tod - durch sein Engagement in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung 24 Jahre lang in besonderer Weise zu ihrer Wirksamkeit und Stabilität nach innen und zu ihrem Ansehen nach außen beigetragen hat.
Joachim Jickeli Boeken






„Die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union und ihre Außenwirkungen in Wirtschaft und Verwaltung“ Dienstleistungen sind unsere Zukunft. Das gilt zum ersten volkswirtschaftlich. Der Wandel von einer auf industrielle Produktion konzentrierten Wirtschaft hin zu einer durch Dienstleistungen charakterisierten Arbeitswelt ist überall greifbar. Diese Dokumentation der wissenschaftlichen Tagung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und des Vereins Kieler Doctores Iuris am 22. Februar 2008 im Schleswig-Holsteinischen Landtags setzt sich mit der Frage auseinander, welche Ansprüche und welche Neuerungen für den einzelnen aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie einzuführen sind.
„Die Aufgaben des modernen Staates in Europa“ „Ein von Freiheit getragener Staat ist nie fertig, nie ganz gerecht, nie gesichert. Er ist unvollkommen wie der Mensch selbst.“ - Papst Benedikt Der Grund hierfür ist nicht nur, dass die den Staat repräsentierenden Menschen fehlsam und den Verlockungen der Macht ausgesetzt sind. Diesen Aspekt beleuchtet die politische Ökonomie, wenn sie untersucht, wie sich das Eigeninteresse der Entscheidungsträger auf ihr Verhalten auswirkt. Nein, der tiefere Grund liegt darin, dass der Staat sich in einem dynamischen Umfeld stets wandeln muss, wenn er Bestand haben soll. Ein sich stets veränderndes Objekt kann aber nicht abschließend beschrieben werden. Als für uns im Wesentlichen unabdingbare Eckpunkte wird man lediglich die Grundwerte des okzidentalen Staates ansehen können, namentlich die demokratische Legitimation der Entscheidungsträger, den Rechts- und Sozialstaat sowie ein Mindestmaß an persönlicher und rechtlich gesicherter Freiheit. An o. g. wird deutlich, dass wir uns eine im Letzten nicht lösbare Aufgabe gestellt haben, wenn man, auf folgende Fragen eine Antwort zu suchen vermag: - Was muss der Staat tun? - Was soll der Staat tun? - Was kann der Staat tun?