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Christian Schrader

    Kanalsanierung
    Die kommunalen Spitzenverbände und der Schutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch Verfahren und Verfahrensgestaltung
    Bodenschutzrecht
    Charakterisierung, Einmessung und Anwendung von Mikrotasterarrays
    Ansprüche des Scheinvaters nach erfolgreichem Regress des Sozialleistungsträgers
    Altlastensanierung nach dem Verursacherprinzip?
    • Verweigert der Vater die Deckung des Unterhaltsbedarfs seines Kindes, wird die Bedarfslücke durch den Sozialleistungsträger gefüllt. Dieser leistet Sozialleistungen an das Kind, wodurch der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater auf den Sozialleistungsträger übergeht. Erkennt man nach der Zahlung der Unterhaltsrente die Diskrepanz zwischen rechtlicher und biologischer Vaterschaft, kann die Vaterschaft angefochten werden. Mit der rechtskräftigen Anfechtung entfallen rückwirkend die Statuszuordnung und die Unterhaltsverpflichtung des zeitweilig zugeordneten Vaters, der dann als Scheinvater gilt. Die Arbeit untersucht die Ansprüche des Scheinvaters nach erfolgreicher Inanspruchnahme durch den Sozialleistungsträger. Mögliche Anspruchsgegner sind das Kind, der leibliche Vater, die Mutter und der Sozialleistungsträger. Zunächst wird ein Überblick über die Verhältnisse der Beteiligten gegeben, gefolgt von einer Analyse der einzelnen Anspruchsgrundlagen. Es wird erörtert, welche Ansprüche der Scheinvater gegenüber dem Kind hat, dem er selbst keinen Unterhalt geleistet hat. Danach werden Ansprüche gegen den biologischen Vater untersucht, einschließlich solcher aus § 1607 III BGB und ungerechtfertigter Bereicherung. Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob die Mutter durch das Verschweigen einer anderen Beziehung eine sittenwidrige Schädigung begangen hat. Abschließend wird geprüft, ob der Scheinvater Ansprüche gegen den Sozialleist

      Ansprüche des Scheinvaters nach erfolgreichem Regress des Sozialleistungsträgers
    • Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendung von Mikrotasterarrays zur parallelisierten taktilen Messung von Mikrostrukturen. Zunächst werden die häufigsten Probleme erörtert, die aus den speziellen Eigenschaften der Mikrostrukturen resultieren, wie hohe Aspektverhältnisse und spiegelnde Oberflächen. Es wird festgestellt, dass weder bestehende optische noch taktile Verfahren für eine flexible Messung geeignet sind. Bei taktilen Verfahren ist die niedrige Messgeschwindigkeit aufgrund der seriellen Antastung ein zentrales Problem, das durch die gleichzeitige Verwendung mehrerer Taster angegangen werden soll. Mikrotasterarrays, entwickelt am Institut für Mikrotechnik der TU Braunschweig, bilden die Basis für diese Lösungen. Die Arbeit präsentiert Strategien für den Einsatz dieser Arrays, einschließlich eines Algorithmus zur vollautomatischen Ausrichtung an den zu messenden Strukturen. Dieser Algorithmus ist unabhängig von den Eigenschaften bestehender Arrays und funktioniert auch mit nicht eingemessenen Arrays. Zudem wird ein Verfahren zur Einmessung der Mikrotasterarrays vorgestellt, das eine weitgehend automatische Bestimmung der Tastkugelpositionen und Übertragungseigenschaften ermöglicht. Der Laboraufbau eines Mikro-Koordinatenmessgerätes wird erläutert, einschließlich eines mechanischen Teils und eines Simulators. Vorschläge für eine geeignete Programmierabstraktion zur Gestaltung von Messprogrammen werden gemacht, um die

      Charakterisierung, Einmessung und Anwendung von Mikrotasterarrays
    • Das Recht zum Schutz des Umweltmediums Boden hat es in der Mitte der 1990er Jahre schwer gehabt, nach den Bundesgesetzen zum Schutz von Wasser und Luft einen ähnlich umfassenden Schutz zu verwirklichen. Die Bereitschaft des Gesetzgebers war gering, ein visionäres, umfassendes und durchschlagkräftiges Bundes-Bodenschutzgesetz zu schaffen. In großen Teilen ist lediglich ein straffes Altlastengesetz entstanden. Bereits das ist ein großer Fortschritt, der die Bewältigung von Altlasten erleichtert. Anhand der typischen Schritte einer Altlastenbehandlung werden die rechtlichen Bezugspunkte erläutert. Zuvor werden der europäische Bodenschutz sowie die Gesetzgebungskompetenzen vorgestellt. Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat die Aufmerksamkeit auf den gesamten rechtlichen Bodenschutz gelenkt. Dieses Buch behandelt deswegen ebenfalls die bodenschützenden Aspekte zum Beispiel des Abfallrechts, des Baurechts und des Naturschutzrechts sowie den Bodenschutz im Zivil- und Strafrecht. Das Werk richtet sich an Nicht-Juristen, die sich in Planungsbüros, Behörden oder Verbänden mit dem Bodenschutz befassen. Daneben sind Juristen in Ausbildung und Beruf angesprochen, die sich bislang nicht mit dem Umweltrecht oder dem Bodenschutzrecht befasst haben. Das Anliegen der Autoren ist, das Bodenschutzrecht unter didaktischem Gesichtspunkt darzustellen.

      Bodenschutzrecht
    • Der Autor untersucht die Rechtsstellung der kommunalen Spitzenverbände. Schwerpunkt des Werks sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen ihrer Beteiligung bei der nationalen und europäischen Rechtssetzung. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie gebietet verfassungsrechtlich die frühzeitige und hinreichende Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in der nationalen Rechtssetzung. Als Organe der kommunalen Interessenvertretung sind sie darüber hinaus in allen kommunalrelevanten Fragen der EU-Gesetzgebung schon bei der nationalen Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen. Dieses Ergebnis stützt sich maßgeblich auf die materielle Verknüpfung des Subsidiaritätsgrundsatzes in der Struktursicherungsklausel des Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG mit dem materiellen Aufgabenverteilungsprinzip des Art. 28 Abs. 2 GG zugunsten der Kommunen. Hinzu kommt die Übertragung des Gedankens des (Grund-)Rechtsschutzes durch Verfahren auf das Recht der kommunalen Selbstverwaltung (prozeduraler Schutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie). Die Ergebnisse dieser rechtswissenschaftlichen Untersuchung stärken die derzeitige und die zukünftige Stellung der kommunalen Spitzenverbände. Dr. Christian Schrader ist als Rechtsanwalt in Freiburg i. Br. schwerpunktmäßig im Verwaltungsrecht tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Beratung von Kommunen.

      Die kommunalen Spitzenverbände und der Schutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch Verfahren und Verfahrensgestaltung