Am 22. Juni 2018 fand in Göttingen das 12. Kriminalwissenschaftliche Kolloquium, am folgenden Tag das Symposium aus Anlass des Abschieds von Jörg-Martin Jehle statt. Im selben Jahr wurde Jörg-Martin Jehle nach 22 Jahren an der Georg-August-Universität Göttingen emeritiert. Dieses Ereignis fiel zusammen mit dem 50. Geburtstag der Göttinger Kriminologie, dem das 12. Kolloquium gewidmet war. Das vorliegende Werk ist aufgrund dieser Veranstaltungen zustande gekommen und enthält einige zusätzliche Beiträge zu Ehren von Jörg-Martin Jehle von engen Weggefährtinnen und Weggefährten, die aus verschiedenen Gründen an den Veranstaltungen nicht mitwirken konnten. Der Band versammelt Aufsätze zur Geschichte kriminologischer Forschung an der Universität Göttingen sowie zu den Themengebieten freiheitsentziehende Sanktionen, Täterforschung, Sanktionswirkungen, Strafrechtsreform sowie historische und internationale Perspektiven. Dabei weisen alle Beiträge Bezüge zur Forschungsarbeit von Jörg-Martin Jehle auf.
Axel Dessecker Boeken






Kriminalstatistiken im Lichte internationaler Erfahrungen
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Aktuelle und verlässliche statistische Nachweise über Struktur und Entwicklung der registrierten Kriminalität, über die Tätigkeit der Instanzen der Strafverfolgung, über die verhängten Rechtsfolgen und über deren Auswirkungen im Sinne der Legalbewährung sind unerlässliche Grundlage für staatliche Planung, Entscheidung, Organisation und Kontrolle. Neben der Aufgabe, statistisches Zahlenmaterial für Parlament, Regierung und Verwaltung zur Verfügung zu stellen, dienen amtliche Datensammlungen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege auch dazu, für Öffentlichkeit und Wissenschaft relevantes Informationsmaterial zu liefern. In diesem Band werden die Defizite des bestehenden kriminalstatistischen Systems in Deutschland anschaulich dargestellt. Expertinnen und Experten aus England und Wales, Schweden und der Schweiz berichten über Lösungen im Bereich der Kriminalstatistik, welche in gewisser Weise auch als Vorbilder für eine Reform des Systems der Kriminalstatistik in Deutschland in Betracht kommen. Schließlich werden Möglichkeiten der Verschlüsselung von Personendaten für Forschungszwecke erläutert. Die Beiträge sind aus einer Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) und des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) hervorgegangen, die im April 2008 in Berlin stattfand.
Spektakuläre Ereignisse interessieren ein breites Publikum, seit Öffentlichkeit in der modernen Gesellschaft entstanden ist. Kriminalfälle sind nicht immer spektakulär, aber sie kommen häufig genug vor, dass immer Material zur Verfügung steht, das in Medien dargestellt werden kann und ein dankbares Publikum finden wird. Was dargestellt wird und wie es dargestellt wird, folgt journalistischen Interessen. Zeitungen – gleichgültig, ob auf Papier oder auf einem Bildschirm gelesen – verbreiten Berichte und Kommentare in völlig anderer Form als Radio- oder Fernsehsender. Was auf einer Website dargestellt wird, muss auf der kleinen Anzeige eines mobilen Endgeräts lesbar sein. Alle Medien haben ihre Eigengesetzlichkeiten. Sicher ist aber, dass Digitalisierung eine enorme Beschleunigung der Informationsverbreitung wie auch des Nutzungsverhaltens mit sich bringt. Kriminalität und der Umgang mit Kriminalität sind zugleich politische Themen. Manchmal entsteht der Eindruck, dass damit Wahlen entschieden werden. Kriminalpolitische Richtungsentscheidungen wie die über das neue Sexualstrafrecht wären nicht in dieser Weise zustande gekommen, hätte es nicht eine Medienöffentlichkeit gegeben, die sich zu diesem Zeitpunkt gerade für dieses Thema interessierte. All dies sind Gründe, die Zusammenhänge von Kriminalpolitik, Kriminalität und Medien genauer zu betrachten.
Dass die Menschenrechte auch für Gefangene und andere Personen gewahrt werden müssen, denen die Freiheit aufgrund einer staatlichen Entscheidung entzogen wird, gilt heute als selbstverständlich. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Folter oder Misshandlungen, sondern allgemein um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Umgangs. Wie etwa Gefängnisskandale, Medienberichte über Gewalt unter Gefangenen und empirische Forschungen zeigen, werden die Menschenrechte im Alltag von Freiheitsentziehungen gleichwohl nicht immer und überall verwirklicht. Auf internationaler Ebene wurde mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention (OPCAT) nach langen Vorbereitungen ein präventives Besuchssystem etabliert. Im Gegensatz zu sonstigen internationalen Überwachungsmechanismen legt das OPCAT die Verantwortung für die Besuchstätigkeit in erster Linie in die Hände der Staaten. Die Unterzeichnerstaaten haben eigene nationale Präventionsmechanismen eingerichtet, deren Stellung und Organisation sich in das jeweilige nationale System des Menschenrechtsschutzes einfügt. In Deutschland wird diese Funktion durch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wahrgenommen. Der vorliegende Band, der zu wesentlichen Teilen auf eine von der KrimZ und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam veranstaltete Tagung zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Menschenrechte von Gefangenen.
Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis
Festschrift für Rudolf Egg zum 65. Geburtstag
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Rudolf Egg beging am 21. Juni 2013 seinen 65. Geburtstag. Zu diesem Anlass ist ihm die Festschrift mit 25 Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis gewidmet. Mit dem Titel „Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis“ ist der Bogen seines wissenschaftlichen und publizistischen Wirkens und seines beruflichen Anspruchs gespannt.
Seit über 30 Jahren ist der Strafvollzug in Deutschland auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet. Schon längst kann dieses Ziel als verfassungsrechtlich anerkannt gelten. Das Strafvollzugsgesetz fordert einen „Behandlungsvollzug“, und alle Länder, die seit der Föderalismusreform eigene Gesetze eingeführt haben, halten daran fest. Die im Sommer 2013 in Kraft getretenen Gesetze der Länder über den Vollzug der Sicherungsverwahrung orientieren sich mit gewissen Modifikationen ebenfalls an diesem Ziel. Auf der anderen Seite gerät der Justizvollzug in der Öffentlichkeit immer wieder unter Rechtfertigungsdruck. Nicht selten geht es um spektakuläre Einzelfälle oder „besondere Vorkommnisse“. Sie lenken eher ab von solchen Entwicklungen, die eine Vielzahl von Gefangenen und Bediensteten zumindest mittelbar betreffen. Der vorliegende Band, der auf eine Tagung im Herbst 2012 zurückgeht, beschäftigt sich mit wichtigen Themen, die den Justizvollzug zurzeit bewegen: unterschiedliche Entwicklungen der Gefangenenzahlen in Deutschland und vergleichbaren Ländern, Gewalt und Gewaltprävention, Übergangsmanagement im Anschluss an die Entlassung sowie den Umgang mit „gefährlichen Straftätern“, insbesondere Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung.
Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat
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Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. Der vorliegende Band stellt die neuen Regelungen zum Strafvollzug in den weiteren Zusammenhang der Reformen des Strafrechts.
Gewalt im privaten Raum
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Gewalt gilt in unserer Gesellschaft als unannehmbare Form persönlicher Auseinandersetzung, der durch möglichst lückenlos angelegte Tatbestände des Strafrechts zu begegnen ist. Dabei geht es nicht nur um Gewaltkriminalität auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Seit einigen Jahren werden in Gesetzgebung, Polizei und Strafrechtspraxis, aber auch durch Frauenhäuser, Einrichtungen der Jugendhilfe, Beratungsstellen und nichtstaatliche Organisationen vielfältige Anstrengungen gegen Gewalt im privaten Raum unternommen. Dabei werden strafrechtliche Verbote zunehmend durch flankierende Regelungen wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Der vorliegende Band bietet einen praxisbezogenen Überblick über aktuell bedeutsame Formen von Gewalt in Partnerbeziehungen und in der Familie. Er greift die neuesten Entwicklungen in der Rechts- und Kriminalpolitik ebenso auf wie praktische Präventionsansätze und -modelle.
Jugendarbeitslosigkeit gilt seit einigen Jahren in vielen Ländern als wichtiges soziales Problem. Vielfältige Anstrengungen werden unternommen, Arbeitslosigkeit beim (versuchten) Einstieg in das Berufsleben möglichst zu vermeiden. Auch für Kriminalität und Delinquenz gibt es große öffentliche Aufmerksamkeit, die sich anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der polizeilichen Kriminalstatistik oder auch spektakulärer Einzelfälle immer von neuem beweist. In der Praxis der Strafrechtspflege und darüber hinaus dürfte der Eindruck vorherrschen, dass zwischen beiden Problembereichen ein enger Zusammenhang besteht: Jugendliche, die straffällig werden, sind häufig arbeitslos und ohne Ausbildung. Die neuere kriminologische Forschung relativiert solche Annahmen allerdings. Andererseits gehören Programme schulischer und beruflicher Qualifizierung zum traditionellen Inventar der Straffälligenhilfe. Der vorliegende Band geht auf die Beiträge einer Tagung in Leipzig im April 2005 zurück, die von der KrimZ in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt wurde. Er enthält aktuelle Forschungsergebnisse wie auch Berichte über praxisbezogene Projekte aus dem Strafvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz.
Das deutsche Kriminalrecht zeichnet sich im internationalen Vergleich durch ein besonders differenziertes System individualpräventiv ausgerichteter Maßregeln aus. Maßregeln sollen die Palette der Strafen dort ergänzen, wo Gründe der Individualprävention dies erfordern. Trotz dieser ergänzenden Funktion geraten sie immer wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit, etwa in kriminalpolitischen Debatten über „gefährliche“ Straftäter. Ziel der strafrechtlich und kriminologisch angelegten Untersuchung ist es, einen Beitrag zur Systematisierung dieser Sanktionsform zu leisten. Die allgemeinen Grundsätze, die dazu herangezogen werden, sind die Grundsätze der Gefährlichkeit und der Verhältnismäßigkeit. Die Maßregeln, die im einzelnen betrachtet werden, sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB), also die drei Sanktionen des Maßregelrechts, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind. Der Autor konzentriert sich auf die Anordnungsvoraussetzungen dieser drei Maßregeln, wobei die Gesichtspunkte ihrer Vollstreckung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit in die Darstellung einbezogen werden.