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Bookbot

Arno Bunzel

    Baugebote für den Wohnungsbau - von der kooperativen Aktivierung bis zur Anordnung
    Neue Instrumente der Baulandmobilisierung
    • Diese Handreichung stellt die erst in jüngerer Zeit neu hinzugekommenen städtebaurechtlichen Handlungsoptionen in den Vordergrund. Sie will Anstoß und Orientierung für die Anwendung dieser neuen Instrumente geben. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird gezeigt, wie die neuen Instrumente ganz praktisch genutzt werden können. Praxisbeispiele sollen exemplarisch verdeutlichen, in welchen Fällen bestimmte Instrumente von der kommunalen Praxis erfolgreich angewendet werden können. Thematisch gliedert sich die Handreichung in zwei Handlungsbereiche: Zum einen geht es um Erleichterungen bei Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum, zum anderen um die Mobilisierung und Aktivierung von Baurechten. Im ersten Handlungsbereich werden der neue sektorale Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB, die neuen Gebietskategorien „Urbanes Gebiet“ und „Dörfliches Wohngebiet“ sowie die Gestaltungsspielräume der Orientierungswerte zum Maß der Nutzung thematisiert. Gegenstand des zweiten Handlungsbereichs sind u. a. das neue, in § 176a BauGB geregelte Innenentwicklungskonzept, das Baugebot, das allgemeine Vorkaufsrecht sowie die Vorkaufsrechtssatzungen und die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten.

      Neue Instrumente der Baulandmobilisierung
    • Baulücken und innerstädtische Brachflächen sind ungenutzte Bauplätze – häufig für den dringend benötigten Wohnungsbau geeignet. Diese Potenziale zu heben, ist angesichts der Nachfrage nach geeignetem Bauland in vielen Regionen eine wichtige Aufgabe. Diese Arbeitshilfe zeigt Wege auf, wie unbebaute Baugrundstücke aktiviert werden können. Sie befasst sich mit den Möglichkeiten der Anwendung eines speziellen städtebaurechtlichen Instruments, des Baugebotes. Erläutert wird, wie systematisch und nicht nur in singulär bleibenden Einzelfällen rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand eine Mobilisierung solcher Grundstücke erreicht werden kann: vorzugsweise kooperativ, notfalls aber auch durch Anordnung und Durchsetzung eines Baugebotes.

      Baugebote für den Wohnungsbau - von der kooperativen Aktivierung bis zur Anordnung