In den frühen 80er Jahren, angesichts steigender Arbeitslosigkeit und der Reform des Arbeitsförderungsgesetzes 1982, wurde die im Bundessozialhilfegesetz formulierte „Hilfe zur Arbeit“ von Städten und Gemeinden verstärkt als Instrument der kommunalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik genutzt. Durch verschiedene Landesprogramme wurden die Kontingente für befristete und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge für Sozialhilfeempfänger erhöht, um diese direkt zu unterstützen und die kommunalen Haushalte von den finanziellen Folgen der Dauerarbeitslosigkeit zu entlasten. In einer Fallstudie aus Bremen wurden Akten von Empfängern von Lebensunterhalt, die Kontakt zur Hilfe zur Arbeit hatten, ausgewertet. Qualitative Interviews mit Sachbearbeitern der Sozialbürokratie ergänzten die Analyse. Die Auswertung der Akten lieferte Einblicke in die sozio-demographische Struktur, psycho-soziale Problemlagen und Lebensverläufe der Betroffenen. Zudem wurden Erkenntnisse über Selektionsmechanismen bei der Vermittlung in die Hilfe zur Arbeit gewonnen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit besser auf die unterschiedlichen Gruppen innerhalb der heterogenen Armutspopulation abgestimmt werden müssen.
Tom Priester Boeken






Inclut différents tableaux statistiques intercantonaux: p. 140-145.
Bevölkerungsprobleme in Europa
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